Finanzielle Repression: Negativzinsen abwehren

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Tabus gibt es in der Geldpolitik schon seit geraumer Zeit keine mehr. Selbst Negativzinsen, noch vor wenigen Jahren in der öffentlichen Debatte als eine rein theoretische Gedankenspielerei abgetan, gehören längst zum Standardrepertoire diverser Notenbanken.

Zuletzt gesellte sich mit der Bank of Japan bereits die fünfte Währungsbehörde zu jenen Zentralbanken, die auf dieses unkonventionelle Instrument zurückgreifen.
Ein ähnliches Regime, bei dem auf Einlagen bei der Notenbank ein Strafzins erhoben wird, gilt in unterschiedlichen Ausformungen auch in der Euro-Zone, der Schweiz, Dänemark und Schweden. Die sogenannte Nullzinsgrenze (Zero Lower Bound), unter welche die kurzfristigen Zinssätze angeblich nicht fallen können, liegt offenkundig unter null.

Dennoch, beliebig weit lassen sich Zinsen nicht in den negativen Bereich drücken. Irgendwann wird es nämlich lukrativ, sämtliches Geld von den Bankkonti abzuheben und in bar zu horten. Das ist dann der Fall, wenn die

Negativzinsen schwerer wiegen als die Kosten und Unannehmlichkeiten der Bargeldhaltung.

Resultat wäre ein Ansturm auf Finanzhäuser, um sich sein Geld in bar auszahlen zu lassen. Daran ist weder den Zentral- noch den Geschäftsbanken gelegen. Das fürchten sie, wie der Teufel das Weihwasser, das wäre ein Banken-Run.

Aus dem selben Grund ist für Banken und Zentralbanken auch Gold “Teufelszeug”. Wer Gold lagert, dem können Negativzinsen egal sein. Der physische Goldeigentümer entzieht sich der finanziellen Repression der Negativzinsen.

Vom unabhängigen Forschungsunternehmen Capital Economics (CS) kommt nun aber Entwarnung: Dessen Ökonomen sind nämlich überzeugt, dass die ominöse Untergrenze noch lange nicht erreicht ist und

Zentralbanken ihre Strafzinsen problemlos auf bis –2% drücken können.

Das wäre weit entfernt von den derzeit in der Schweiz (–0,75%), Dänemark (–0,65%), Schweden (–0,35%), der Euro-Zone (–0,3%) und Japan (–0,1%) zu beobachtenden Negativzinsen.

Wie kommt dieser grob geschätzte Schwellenwert zustande?

Bargeld in Schweizer Standardkisten als Problem für Negativzinsen

Quasi als Benchmark dient zunächst die Lagerung von Gold, zu der es zahlreiche Erfahrungswerte gibt.

Laut CE liegen die jährlichen Lagerkosten bei diesem Edelmetall bei rund 0,2% des Wertes. Hinzu kommen sog. “Zugangsgebühren” von rund 0,5%; gemeint sind damit die Kosten für den Zugang zum Gold oder für dessen Übertragung an jemand anders, ähnlich einer Kommissionsgebühr.

Diese beiden Kostenkomponenten können nun aber nicht einfach addiert werden, und zwar aus zwei Gründen:

  1. Papiergeld ist leichter zu beschädigen oder zu zerstören als das harte Edelmetall; zu denken ist etwa an die Feuergefahr.
  2. Die Lagerkosten für Bargeld sind auch deshalb höher, weil die Lagerung einer bestimmten Geldmenge bei den meisten Währungen deutlich mehr Platz braucht als die Lagerung von Gold in gleichem Wert.

 

CE veranschlagt daher die Kosten der sicheren Lagerung und Verschiebung grösserer Bargeldmengen auf zirka 1,5% bis 2%.

Bargeldkisten eine MillionWie die Grafik zeigt, gilt die zweitgenannte Einschränkung aber nicht für alle Währungen in gleichem Mass. So sind die höchsten Banknoten je nach Währungsgebiet von sehr unterschiedlichem Wert.

Den Spitzenplatz nimmt aufgrund der Tausendernote die Schweiz ein. In eine Kiste mit einem Volumen von 1 m³ lassen sich daher Franken im Wert von USD 732 Millionenstapeln; das ist mehr als eine gleich grosse Kiste voller Gold (USD 697 Millionen).

Bei allen anderen Weltwährungen präsentiert sich die Sache umgekehrt:

Eine Kiste, gefüllt mit der wertvollsten Banknote, ist überall weit weniger wert als eine gleich grosse Kiste mit Gold. Der Euro kommt dem noch am nächsten wegen seiner € 500 Banknote, die allein deshalb abgeschafft werden soll. Ganz anders sieht man das in der Schweiz. Gefragt, ob sich die Schweizerische Nationalbank (SNB) ebenfalls damit befasse, ihre werthaltigste Banknote aus dem Verkehr zu ziehen, sagte ihr Sprecher Walter Meier klipp und klar:

„Das ist bei uns kein Thema.“

Abwehr von Terrorfinanzierung und Schwarzgeld ist das übliche dumme Geschwätz in Euroland. Beruhigend, dass jedenfalls derzeit die Schweiz dabei nicht mitmacht.

Zur Illustration der Bedeutung von hohen Banknoten bei der Lagerung von Bargeld das Beispiel Japans: Dort stellt der 10’000-Yen-Schein (ca. CHF 85) die höchste Banknote dar; ein Behälter mit 1 m³ Inhalt reicht daher nur für USD 68 Millionen.

Unbekannte Untergrenze

Was bedeutet das für die Notenbanken?

Offenkundig liegt die effektive Nullzinsgrenze, unter die der Strafzins nicht gedrückt werden kann, je nach Land auf einem unterschiedlichen Niveau, da die Lagerkosten entscheidend auch vom Wert der Höchstnote abhängen.

Dass die Schweiz mit der Tausendernote den international wertvollsten Geldschein emittiert, führt deshalb dazu, dass dort die Nullzinsgrenze – ceteris paribus – höher liegt als anderswo.

Als exakte Wissenschaft sind diese Rechenspiele natürlich nicht zu interpretieren. Die Höhe der jeweils erreichbaren Untergrenze wird man erst kennen, wenn die Zentralbanken die entsprechenden Limiten testen und dann Bankkonti plötzlich in hoher Zahl aufgelöst werden. “Learning by doing”.

Es kommt hinzu, dass man die Grenze auch behördlich senken kann, indem etwa die Verwendung von Cash erschwert wird. Deutschland beschreitet derzeit anscheinend diesen Weg.

Auch dieses Beispiel zeigt:

Man kann der finanziellen Repression der Negativzinsen nur entgehen, wenn man – als Europäer – sich vom Euro verabschiedet; wenigstens teilweise, denn wer in Euroland lebt, benötigt dort natürlich den Euro.

Man kann tatsächlich Schweizer Bargeld in der Schweiz einlagern. Da können wir sogar behilflich sein.

Man kann auf die von uns angebotene sichere Offshore-Bank zurückgreifen und ggf. das Schweizer Franken Konto nutzen.

Man kann auch wirklich physisches Gold einlagern in der Schweiz oder Hong Kong und sich danach den in der Schweiz regulierten übertragbaren Orderlagerschein ausstellen lassen, also ein Wertpapier auf sein eigenes Gold.

Da kostet die Lagerung tatsächlich nur

  • 0,6% p.a. (Sammelverwahrung)

oder

  • 0,8% p.a. (Segregation mit Eintrag der Serienummer des Barrens auf dem Lagerschein)

 

und hält sich damit exakt im Rahmen der oben genannten 0,7% p.a. für “Lagerkosten und Zugangsgebühren” – und sogar mit Schweizer Verbriefung ausgestattet.