Deutschland verlassen – Fallen umgehen

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„Tschüss Deutschland“

 

Es sagt sich so leicht:

„Schnauze voll von dem Wahnsinn in Deutschland. Die können mich gern haben. Ich haue ab!“

Deutschland hat viele Fallen aufgestellt, um das „Abhauen“ nicht allzu einfach zu machen. Walter Ulbricht lies auf „Republikflüchtlinge“ noch schiessen, heute werden finanzielle Fussangeln aufgestellt.

Auf dem Einwohnermeldeamt abmelden.

Das ist einfach. Man geht aufs Einwohnermeldeamt, teilt dem Sachbearbeiter mit, dass man ins Ausland ziehe, und gibt den Ausweis ab.

Den Personen des Amtes ist man keine Rechenschaft schuldig, warum man geht, man muss keine Adresse hinterlassen, wohin man geht.

Wichtig ist die Bescheinigung, dass man sich „ordnungsgemäß“ abgemeldet hat, weil man dieses Dokument braucht, um den Pass zu gegebener Zeit in einer deutschen Botschaft verlängern lassen zu können. Das gilt in allen Fällen, in denen man eine Daueraufenthaltsberechtigung (Residencia) hat, etwa in Panama, Paraguay, Mexiko oder sonst wo.

Hat man bis dahin eine andere neue Staatsbürgerschaft angenommen, entfällt das. Dann ist man auch automatisch mit Annahme der neuen Staatsbürgerschaft gar kein Staatsbürger Deutschlands mehr. Das gilt nur dann nicht, wenn Deutschland ausnahmsweise gestattet hatte, die zweite Staatsbürgerschaft annehmen zu können, ohne die deutsche automatisch zu verlieren. Der Antrag muss positiv beschieden worden sein, bevor man offiziell in einem anderen Land den Antrag auf Einbürgerung einreicht.

Ist man also gar kein deutscher Staatsbürger mehr, sollte man den deutschen Reisepass ordnunggemäss dem jeweils zuständigem Amt zusenden. Eine Abgabe beim deutschen Konsulat des Landes, in dem man sich aufhält, geht ebenfalls.

Das Einwohnermeldeamt wird eine Kopie der Abmeldung ans Finanzamt schicken.

Und nun beginnen die Gefahren und Schikanen

Hat man in Deutschland ein Eigenheim, sollte das verkauft worden sein.

Vermietet man die Immobilie, dann hat man zwar keine Schlüsselgewalt mehr, und die Immobilie wird nicht mehr als fortbestehender Wohnsitz gewertet. Aber man muss die Mieteinnahmen versteuern und bleibt damit in Deutschland tributpflichtig.

Bei Leerstand unterstellt das deutsche Finanzamt, dass Ihr „steuerlicher Wohnsitz“ nach wie vor in Deutschland liegt, und man bleibt in Deutschland vollständig steuerpflichtig.

Konsequenz: Weg mit der Immobilie!

Es versteht sich fast von selbst, dass man auch auch keine Wohnung anmieten darf. Dann hat man wieder eine Schlüsselgewalt in diesem Land. Wer die Schlüsselgewalt über eine Wohnung hat, gilt steuerlich als Deutscher, weil er jederzeit die Möglichkeit hat, in diesem Objekt zu leben.

Und die 183-Tage-Regel? Wie soll man dem Finanzamt nachweisen, dass man diese Zeit nicht überschritten hat. Die „Nachweise“ werden regelmässig als nicht ausreichend zurückgewiesen.

Der Ehepartner muss ebenfalls Deutschland verlassen.

Sollte das auf Probleme stoßen, wird man weiter in Deutschland besteuert. Das Finanzamt unterstellt, dass einen die Liebe immer wieder in die Heimat treibt.

Aber will ein Ehepartner wirklich weg aus Deutschland, der andere dagegen klammert sich dran, passen die beiden Personen dann wirklich noch zueinander?

Das ist eine einfache Übersicht.

Weit komplizierter ist es, wenn man ein Unternehmen in Deutschland hat und führt. Das ist dann eine Frage des Einzelfalls, wie man alles organisiert. Da muss bestimmt ein Steuerberater in der Vorbereitung zugezogen werden, auch wir helfen gern, soweit das aus der Distanz zu uns nach Panama möglich ist.

Hier sind dann die Einzelfall-Ideen wichtig.

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