Der grosse Gold-Trick

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Wir befürchten nicht nur, dass ein Crash naht, wir analysieren, dass ein System-Kollaps droht. Und das tun nicht nur wir.

Stimmen aus dem Finanzsystem und der von diesem System abhängigen Presse behaupten trotzdem, die Absicherung in Gold wäre archaisch, von vorgestern, würfe keinen Gewinn ab, man müsste sich einen Tresor anschaffen und dann natürlich die Hausratsversicherung erhöhen.

Nun, diese Herrschaften sind von vorgestern und verschweigen oder wissen tatsächlich durch ihren eingeschränkten Blick nicht, welche Möglichkeiten sich zwischenzeitlich mit Gold ergeben.

Wir stellen ihn vor, den

Grossen Gold-Trick.
  1. Gekauft werden ausschliesslich Goldbarren von einer Raffinerie, die den strengen Regeln der “London Bullion Market Association” unterliegen.
  2. Der Kauf sollte anonym erfolgen: In System-Krisen werden nicht nur üblicherweise Kapitalsverkehrskontrollen verhängt – es kommt auch regelmässig zu Goldverboten. Es ist mit Konfiszierungen zu rechnen, für die man zwar vermutlich entschädigt wird – aber die Sicherheit des Goldes ist verloren, und man ist der Staatswillkür wieder ausgeliefert.
  3. In einem Land mit Goldverbot ist es nicht möglich, das physische Gold zu verkaufen. Es gibt keinen Markt mehr.
  4. Deshalb muss das Gold in einer sicheren Jurisdiktion in einem zuverlässigen Zollfreilager mit Versicherungsschutz eingelagert sein. In Betracht kommen hier die Schweiz und Hong Kong. Ein Goldverbot in der Schweiz ist extrem unwahrscheinlich und würde einem Volksentscheid nicht standhalten; was auch alle in der Schweiz wissen.
  5. Zollfreilager nehmen nicht an irgendeinem Informationsaustausch teil. Aber im Falle des Schweizer Bankgeheimnisses mussten Ausländer erleben, dass plötzlich dieses Bankgeheimnis nur noch für Staatsbürger aus der Schweiz galt. Derartiges könnte sich wiederholen, wenn die Europäische Union bzw. die USA die Schweiz unter Druck setzen, Ausländer bekanntzugeben, die Wertsachen in Schweizer Zollfreilagern halten. Unter Sicherheitsaspekten muss deshalb auch dem Zollfreilager gegenüber Anonymität des Goldeigentümers gewährleistet sein.
  6. Ist das Gold ein Jahr eingelagert (Spekulationsfrist), sind mögliche Wertsteigerungen steuerfrei. Das Thema “Steuerhinterziehung” stellt sich nicht.
  7. Der Eigentümer des Goldes muss in den Besitz eines Lagerscheines kommen, der ihm gestattet, das Gold jederzeit herausverlangen zu können.
  8. Wir bieten einen Lagerschein an, der ein in der Schweiz reguliertes Wertpapier ist, den sog. “Ordrelagerschein”.
  9. Dieser Lagerschein ist per Indossament schriftlich auf dem Lagerschein selbst übertragbar. Man kann demnach das Gold wirksam verkaufen durch Indossament, ohne dass das Gold bewegt wird.
  10. Der Lagerschein ist als reguliertes Schweizer Wertpapier beleihbar und kann als Collateral dienen. Er ist ein forderungsbesichertes Wertpapier (Asset Backed Securities) und gehört damit zu den strukturierten Kreditprodukten.
  11. Einzelheiten zum Ordrelagerschein sind detailliert beschrieben   H I E R

Wir sind in der Lage, einen

Lombardkredit auf das eingelagerte Gold

anzubieten.

Die derzeitigen Bedingungen für den Lombardkredit lauten wie folgt:

  • Lombardierungssatz: 60% (Beispiel: CHF 100.000,00 in Gold, Lombardkredit: CHF 60.000,00)
  • Laufzeit: 12 oder 6 Monate, mit automatischem roll-over wenn keine Partei bis 14 Tage vor Ablauf kündigt.
  • Margin call: bei 65%
  • Zinssatz: 3% fix (verhandelbar bei grösseren Volumen ab CHF 1 Million Lombardkredit-Volumen)
  • Set-up: CHF 950,00 einmalig pro Lombardvertrag

 

Anmerkung: Das alles ist auch mit Silber statt mit Gold möglich zu den identischen Bedingungen.

Mit der Kreditsumme kann man machen, was man will, keiner fragt danach.
Wer sich für einen guten Trader hält, mag beispielsweise Gewinne erwirtschaften, die die 3% überschreiten.

Interessant mag darüberhinaus für manche Personen sein:

  1. Mit dem Erwerb des Goldes verlässt das Geld das Finanzsystem komplett.
  2. Mit dem Erwerb des Goldes wird das System der permanenten Geldfluss-Überwachung durch Banken und Swift durchbrochen.

 

  • Kehrt das Geld ganz durch Verkauf

 

oder

 

  • teilweise über den Lombardkredit

 

in das Finanzsystem zurück, ist das für Banken nicht zurückverfolgbar.

Das funktioniert natürlich nur, solange man nicht im eigenen Namen ein Bankkonto eröffnet und dort die Geldmittel einzahlt.

Wird nun klar, warum das System Gold ablehnend gegenübersteht?

Ein relativ einfacher Weg einer durchgängig wirksamen Anonymisierung ist erreichbar mittels einer Limited Liability Company nach britischem Recht aus Nevis.

Anwendungsbeispiele:

  1. Nevis Economy LLC
  2. Trading mit Nevis LLC
  3. Banking mit Nevis LLC

Das sind sie – die Grundzüge des grossen Gold-Tricks.

Gold erweist sich als flexibler Schutz vor den dunklen Wolken, die am Horizont sichtbar geworden sind.

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