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Ende der Westindischen CBI-Programme

Die CBI- Programme = Staatsbürgerschaft durch Investitionen, also durch Geldzahlungen in den Westindischen Inseln (St. Kitts & Nevis, Grenada, Dominica, Antigua & Barbuda sowie St. Lucia) waren seit vielen Jahren ein Ärgernis für die Hochsteuerländer in Europa und für Deutschland im besonderen.

Auf der anderen Seite waren diese westindischen CBI-Programme

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Konto St. Vincent

Folgende Anforderungen werden gestellt:

 

  • Beglaubigte Kopien der Gründungsdokumente der Gesellschaft (liefern wir)
  • Antragsformular der Bank, wird teilweise von uns ausgefüllt, vom Kunden ergänzt und unterzeichnet
  • Beglaubigte Paßkopie aller am Konto berechtigten Personen
  • Eine Bankreferenz zugunsten jeder Person, die am Konto berechtigt sein soll.
  • Nachweis der physischen Adresse aller Zeichnungsberechtigten des Kontos. Das kann geschehen durch Überlassung einer Verbrauchsrechnung (Strom, Telefon, Wasser) auf den

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