BFH: Besteuerung von Kryptogewinnen

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Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern.

Auch wenn Krypto-Währungen nur im digitalen Raum existieren, sind sie doch ein Wirtschaftsgut, für das Steuern fällig sind. Das hat das höchste deutsche Finanzgericht in dem am 28. Februar 2023 veröffentlichten Urteil entschieden.

„Das ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Kryptowährungen“,

sagte Richter Nils Trossen bei der Jahrespressekonferenz des BFH in München.

Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte ein sehr gutes Geschäft gemacht: 2014 kaufte er für € 22 585 24 Bitcoin. Nach Tausch und Rücktausch mit den zwei anderen Kryptowährungen Ethereum und Monero im Laufe des Jahres 2017 verkaufte er sein Bitcoin-Depot schließlich im November und Dezember des selben (!) Jahres, mit einem sagenhaften Gewinn von € 3,4 Millionen. Ein einzelner Bitcoin war laut BFH zum Jahresende 2017 € 11 610 Euro wert gewesen.

Nachdem das Finanzamt €1,4 Millionen Einkommensteuer festgesetzt hatte, ging der Mann vor Gericht. Die Argumentation des Klägers war, Kryptowährungen seien „nichts Greifbares, nichts Tatsächliches“, und daher keine Wirtschaftsgüter, sagte Richter Nils Trossen.

Das zweite Argument des Klägers: Weil Krypto-Anleger ihre Profite mutmaßlich häufig verschleiern, der Fiskus Steuern aber gerecht und gleichmäßig kassieren soll, monierte er ein „strukturelles Vollzugsdefizit“ der Finanzverwaltung. Das hätte dann zu einer Steuerbefreiung führen sollen.

„Es gibt eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern, die man nicht greifen kann“,

sagte Trossen. Darunter fallen nach Worten des Richters beispielsweise auch der Wert einer Firma oder ein Kundenstamm. Der IX. Senat sah auch kein strukturelles Vollzugsdefizit.

Der Mann hätte möglicherweise bloß geduldiger sein müssen. Der BFH zählt Kryptowährungen zu den „anderen Wirtschaftsgütern“, ebenso wie Gold. Wer bei einem privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr mit Gewinn verkauft, muss Steuern zahlen, danach nicht mehr. Abgesehen davon war der Bitcoin-Kurs nach wilden Schwankungen bis 2021 auf ein seither nicht mehr erreichtes Hoch von über $60 000 gestiegen.

Die Richter gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren noch weitere Bitcoin-Verfahren den Bundesfinanzhof erreichen, wenn enttäuschte Krypto-Anleger Kursverluste steuerlich verrechnen wollen.

„Das wird natürlich ein Thema der Zukunft werden“,

sagte Trossen.

Letztlich seien Bitcoin Spekulationsobjekte.

„Da stellt sich natürlich die Frage: Wenn bei einem Gegenstand, der geschaffen wird, um damit zu spekulieren, Verluste entstehen – ob die Allgemeinheit diese Verluste mittragen muss.“

Damit kann man die Entscheidung eigentlich bereits vorhersehen.

Wer meint, in einem Land wie Deutschland Vermögenswerte zu halten, dem kann man nur schwer helfen.

Aber gleichwohl: Wir helfen gern!

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