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Friendly Nations Visum

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Alle Länder der Europäische Union werden in Panama als befreundete Nationen gelistet, also auch Deutschland und Österreich.

Für Staatsangehörige dieser Länder gelten bevorzugte Regelungen, um eine Daueraufenthaltsbewilligung (Residencia) zu erhalten.

Es gibt drei Alternativen

I. AUS ARBEITSRECHTLICHEN GRÜNDEN:

Im Falle einer Anstellung bei einem Unternehmen in Panama.

In diesem Fall muß folgendes der Migración (Einwanderungsbehörde) vorgelegt werden:

  1. Ein vom gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers unterzeichnetes Anstellungsschreiben auf Briefpapier mit offiziellem Briefkopf des Unternehmens.
  2. Bescheinigung des öffentlichen Registers, daß das Unternehmen tatsächlich existiert. Dabei kann es sich auch um eine ordentlich in Panama registrierte Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft handel
  3. Die offizielle Betriebsanzeige dieses Arbeitgeberunternehmens.

Diese Regelung war primär geschaffen worden für Staatsangehörige aus benachbarten Latinoländern, wurde danach aber ausgeweitet auf viele weitere Länder.

II. AUFGRUND DER INVESTITION IN DEN ERWERB EINER IMMOBILIE:

Deren Kaufpreis darf nicht weniger als USD 200.000,00 betragen.

Das ist nachzuweisen. Es muß eine Bescheinigung des öffentlichen Registers von Panama vorgelegt werden, die das Eigentum an der Immobilie nachweist, und zwar

  • entweder auf den Namen des Antragstellers selbst
  • oder auf den Namen einer juristischen Person, bei der der Antragsteller der Endbegünstigte ist.

WICHTIG ZU WISSEN:

Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Immobilie, die für die Beantragung dieses Visums verwendet wird. Es kann sich um

  • Gewerbe- oder Wohnimmobilie handeln,
  • um  einfache unbebaute Grundstücke (die man vielleicht später bebaut oder auch nicht),
  • um Fincas,
  • um Geschäftsräume – soweit als Eigentum im Sinne von Wohnungseigentum,
  • irtgendwelche Gebäude,
  • beliebige Häuser,
  • Wohnungseigentum,

usw. handeln.

Das alles wird in diesem Zusammenhang akzeptiert.

Wir haben den Markt bei uns in Panama gewissenhaft abgeklopft auf renditestarke Immobilien. Wichtig dabei ist, daß erworben wird von einem seriösen Unternehmen, das über Jahrzehnte hinweg seine Zuverlässigkeit im Rahmen von Großprojekten unter Beweis gestellt hat. Einige emittierte Papiere eines von uns genutzten Anbieters werden vom panamaischen Staat sogar garantiert!

Man kann Eigentumswohnungen in unterschiedlicher Größe erwerben – stets in sehr guter Lage bei Projekten

  • in Panama-City;
  • in Costa del Este, einem hochmodernen Vorort der Hauptstadt mit herausragender Infrastruktur auf dem Weg zum Internationalen Flughafen Tocumen in „Schlagdistanz“ zu Panama-City und sehr beliebt  bei Personen, die geschäftlich nach Panama kommen für zumindest einige Wochen und lieber eine Wohnung anmieten als ein Hotel zu nutzen – insbesondere weil die Projekte über hotelähnliche Infrastruktur verfügt;
  • etwa 80 Autobahnkilometer ausserhalb der Hauptstadt am Pazifikstrand, was gern von Touristen angemietet wird aber auch von Panamaern selbst für eine Woche oder auch deutlich länger;
  • und anderes mehr.

Vermietungsservice wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Aber natürlich kann man das auch für sich selbst nutzen. Vielleicht auch nur für die Übergangszeit, in der man erst einmal das Land genauer kennenlernt und sich vielleicht danach entscheidet, an einem Ort, der einem persönlich wirklich gut gefällt, ein Hausgrundstück erwirbt (oder errichtet).

WICHTIGER HINWEIS:

Seit Mitte Oktober 2024 sind die Kosten des Immobilienerwerbs des Visums für sog. „qualifizierte Investoren“ DAUERHAFT gesenkt worden auf USD 300.000. Es wird beim Immobilienwert demnach nur ein Mindestbetrag von USD 100.000 mehr verlangt. Der Vorteil dieses Visumprogrammes:

Man bekommt die Residencia sofort.

III. AUF DER GRUNDLAGE DER LEISTUNG EINER FESTGELDANLAGE IN HÖHE VON USD 200.000,00

  • Die Einlage muß bei einer Bank mit allgemeiner Lizenz, die auf dem nationalen Territorium tätig ist, für eine Dauer von zwei (2) Jahren getätigt werden, wenn der Antragsteller aus einer Jurisdiktion kommt, die zu den „befreundeten Staaten“ zählt.
  • Diese Investition kann vom Antragsteller persönlich oder über eine juristische Person getätigt werden, bei der der Antragsteller Aktionär oder Endbegünstigter ist.

Auch hierbei helfen wir gern unterstützend.

Zinssätze verändern sich immer wieder. Wer sich für den aktuellen Zinssatz interessiert, nutze bitte unser Kontaktformular, wir antworten dann zügig.

Eine Kontoeröffnung in Panama ist mit etwas Aufwand verbunden. Zahlreiche Banken sind für den vorliegenden Fall schlicht unbrauchbar und geben oft nicht die Erklärungen so ab, wie sie der Migración (Einwanderungsbehörde) gegenüber abzugeben sind. Wir arbeiten mit einer großen Bank zusammen, die sich in der Vergangenheit als zuverlässig für diesen Zweck erwiesen hat.

Da man zum Zeitpunkt der Begründung der Festgeldanlage noch kein Resident in Panama ist, werden bestimmte Unterlagen für die Bank benötigt:

Für die Kontoeröffnung wird benötigt:

  • Eine Bankreferenz aus dem Herkunftsland des Antragstellers, bei der er über ein Konto verfügt.
  • Eine persönliche Referenz eines Geschäftspartners, Rechtsanwaltes, Steuerberaters oder dergleichen, ebenfalls aus dem Herkunftsland.
  • Eine Rechnung eines Konsumanbieters (Energieversorger, Telefon- bzw. IT-Dienstleisters oder dergleichen), gerichtet an die bisherige Anschrift im Herkunftsland und ausgestellt auf den Namen des Kontoantragstellers.
  • Steuerbescheide der letzten 2 Jahre oder ggf. eine Pensionszusage – alternativ – eine offizielle Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Kann die Bank des Antragstellers die laufenden Einnahmen aus Arbeitsverdienst bestätigen, ist das auch möglich.

Ferner, was später auch für die Beantragung der Residencia benötigt wird:

  • Ein – natürlich sauberes – polizeiliches Führungszeugnis. Es ist notariell zu beglaubigen und mit Apostille zu versehen. Bitte unbedingt das Originaldokument mit Apostille versehen, und nicht nur eine von einem Notar beglaubigte Vollmacht, das wird nicht anerkannt.
  • Wird die Daueraufenthaltsgenehmigung auch für den Ehegatten oder für Kinder beantragt, so wird die Heiratsurkunde benötigt bzw. die Geburtsurkunden, um die Standestatsachen zu belegen. Diese Dokumente sind ebenfalls mit Notarsbeglaubigung und Apostille zu versehen. Die Dokumente werden bei der Migración auf Dauer einbehalten, also nicht ein komplettes Familienstammbuch einreichen, das wäre für immer weg.

Diese Unterlagen sind uns

in Kopie zu überlassen mindestens vier Wochen vor der Anreise nach Panama,

damit wir die Dokumente schon einmal in die spanische Amtssprache von einem vereidigten Übersetzer erstellen lassen können, um damit wiederum eine zeiteinsparende Vorprüfung bei der Bank zu erreichen zwecks Feststellung, ob die Unterlagen den Anforderungen der Bank wirklich genügen.

Nur durch diese Vorbereitung durch uns kann die Anwesenheit begrenzt werden.

Verfahren:

Wenn die Bedingungen für eine erfolgreiche Beantragung der Residencia erfüllt sind, wird die Genehmigung in 2 Stufen erteilt.

  1. Eine erste Stufe, die eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von 2 Jahren gewährt,
  2. und eine zweite Stufe, die den Daueraufenthalt endgültig gewährt.

Wichtige Vorteile:

  1. Recht auf eine panamaische Personal Identity Card.
  2. Die Höhe der Investitionssumme ist bei den Staatsbürgern der gelisteten „befreundeten Staaten“ geringer als bei anderen Antragstellern auf Aufenthaltsgenehmigung.
  3. Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren können als Familienangehörige anerkannt werden.
  4. Dauerhafte Aufenthaltsgewährung nach 2 Jahren, keine weiteren Maßnahmen mehr notwendig.
  5. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, nach 5 Jahren ständiger Aufenthaltsgenehmigung die panamaische Staatsbürgerschaft zu beantragen, und zwar im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens.
  6. Sobald die Staatsbürgerschaft erworben wurde, kann auf Wunsch ein panamaischer Reisepass beantragt werden.

Unsere Gebühren:

Was an Gebühren insgesamt anfällt ist abhängig davon, mit was wir im konkreten Einzelfall wirklich beauftragt werden. Manche Mandanten wollen die Immobilie ganz allein suchen und alles abwickeln, wollen das Bankkonto allein eröffnen etc. Einen abschließenden Preis können wir erst nennen, wenn wir wissen, was alles wir machen sollen. Wir beschränken unsere Preisangabe daher hier nur auf das Residencia Verfahren  selbst.

VISA FÜR STAATSANGEHÖRIGE AUSGEWÄHLTER STAATEN (Nur für Antragsteller = 1 Person)

USD 3,600,00

VISA FÜR STAATSANGEHÖRIGE AUSGEWÄHLTER STAATEN (Antragsteller mit Ehegatte))

USD 6.900,00.

Durch gemeinsame Kinder (egal ob mit Ehepartner oder unverheiratet) treten geringe Kosten hinzu in Höhe von USD 300,00 pro Kind.

ZUM KONTAKTFORMULAR

  • Signal: +50762543093
  • Telegram: PrivacidadPanama
  • Threema: DUZBB44E

4 Comments

  • Florian Müller

    20. Mai 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich interessiere mich als Deutscher Staatsbürger für eine Zweitbürgerschaft in Panama.
    Ich möchte meine Deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, habe jedoch zur Zeit wie es mir scheint keine Argumentationsgrundlage für eine Beibehaltungsgenehmigung.

    Wie ist dieser Sachverhalt am besten zu lösen?

    Viele Grüße und herzlichen Dank vorab
    Florian Müller

  • Maximilian Steinhauser

    31. Oktober 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin deutscher Staatsbürger und als solcher falle ich ja unter die spezielle Regelung für „freundliche Länder“.

    Ich habe 2 Fragen zu diesem Programm:

    1. Kann ich nach Erhalt der permanent residency auch „nur“ einen panamesischen Pass beantragen und erhalten, ohne die Staatsbürgerschaft anzustreben?
    2. Gilt das Programm auch für Ehepartner, deren Staatsbürgerschaft nicht zu den „freundlichen Ländern“ gehört? Sprich: Erhält meine vietnamesische Ehefrau ebenfalls das aufenthaltsrecht und ggf. einen Reisepass?

    Besten Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Maximilian Steinhauser

    • Ralph

      31. Oktober 2017

      Sehr geehrter Herr Steinhauser,

      gern beantworten wir Ihre allgemeinen Fragen auch hier. Wenn es persönlich wird, wollen wir uns allerdings mit Ihnen „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ austauschen. Als Anwälte nehmen wir die berufsspezifische Verschwiegenheit ernst. Das ist nebenbei einer der Gründe, warum wir nicht mehr in Deutschland tätig sein können. Kommt bei einem Anwalt auch nur ein Verdacht auf, sein Mandant wolle Steuern optimieren, ist er verpflichtet, Verdachtsanzeige zu erstatten, und darf das seinem Mandanten nicht einmal mitteilen (das gilt für den zivilrechtlich arbeitenden Anwalt, nicht für den Strafverteidiger).

      Zur Ihrer Fragestellung:

      Wenn Sie die Residencia erhalten, kommt auch Ihr Lebenspartner in den Genuss des Daueraufenthaltsrechts, unabhängig von seiner/ihrer Staatsbürgerschaft.

      UNABHÄNGIG (!) von diesem Programm gibt es die Möglichkeit einen panamaischen Pass zu erhalten, ohne panamaischer Staatsbürger zu werden. Dieser Pass beinhaltet ebenfalls ein Daueraufenthaltsrecht für die Laufzeit des Passes von sechs Jahren, die einen Lebenspartner (ggf. Kinder) mitumfasst. Der Pass muss nach den 6 Jahren verlängert werden, damit verlängert sich auch die Residencia. – Um diesen Pass zu erhalten, muss man bei der panamaischen Nationalbank eine Festgeldanlage tätigen, also faktisch für 6 Jahre. Derzeit beträgt die anzulegenden Summe etwa USD 400.000. Es müssen aus dem Festgeld die monatlichen Einkünfte erzielt werden, die bei einem Residenten als „Muss“ zugrundegelegt werden. Einzelheiten hierzu finden Sie auf unserer einschlägigen Webseite:

      https://www.internetkanzlei.to/panama-reisepass-ohne-staatsbuergerschaft/

      Interessant sind auch die Staatsbürgerschaftsprogramme insbesondere der Westindischen Inseln (CBI). Auch das bieten wir an, sozusagen als „Königsweg“, um der Extrembesteuerung in Ländern wie Deutschland legal entgehen zu können:

      https://www.internetkanzlei.to/category/neue-staatsbuergerschaf_reisepass/

      Wir bieten alle 5 Jurisdiktionen an. Die Preise weisen wir exakt aus.

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