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Mit neuer Staatsbürgerschaft Erbschaftsteuer umgehen

Bundesfinanzhof zeigt offene Tür zur Umgehung der Erbschaftsteuer
  • Mindestens fünf Jahre im Ausland lebende Deutsche können die Erbschaftssteuer auf deutsche Immobilien dank einer Gesetzeslücke umgehen, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
  • Das gilt erst recht auch für gebürtige Deutsche, die die deutsche Staatsbürgerschaft beendet haben

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