Gerichtsurteile aus einem Land außerhalb von Nevis entfalten in Nevis keine Wirkung, sie bleiben unbeachtet. Ein Titel gegen die Nevis LLC ist in Nevis selbst zu erstreiten.
1.
Zu diesem Zweck muß man einen Rechtsanwalt mit Zulassung in Nevis einschalten. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars mit dem Anwalt ist verboten. Dies bedeutet, dass ein Anspruchsteller vom ersten Tag der Beauftragung des Rechtsanwaltes diesen voll bezahlen muß. Die Gebühren, die Anwälte in Nevis in diesen Fällen verlangen, sind außerordentlich hoch.
2.
Hinzu kommt, dass man wahrscheinlich nur einen zweit- oder drittklassigen Anwalt gewinnen kann. Die erstklassigen Anwälte in Nevis arbeiten für Banken und Trustgesellschaften wie LLCs etc. Die besten Anwälte in Nevis stehen demnach per sé auf der Gegenseite.
3.
Außerdem muß der Anspruchsteller bei Gericht einen Bond hinterlegen in Höhe von 100.000 East Caribbean Dollar (1 USD = 2,70 XCD), ausgestellt von einem Finanzinstitut in Nevis. Dieser Bond muß alle denkbaren Kosten abdecken, einschließlich der Kosten der Gegenseite im Rahmen der Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche. Wer verliert zahlt, daher wird die Ausländersicherheit verlangt (die grundsätzlich auch das deutsche Recht kennt).
4.
Nach zwei Jahren greift die Verjährung. Die Klage muß erhoben werden vor Ablauf von zwei Jahren nach Übertragung der Vermögenswerte auf die LLC. Daran ändert sich nichts, egal wie gravierend auch immer ein Betrug gewesen sein mag. Der Richter schließt die Akte, “Klappe zu, Affe tot!”
5.
Mit einem in Nevis erstrittenem Vollstreckungstitel hätte der Vollstreckungsgläubiger nur das Recht, ab Titelerteilung in die künftigen Ansprüche des LLC Mitgliedes zu vollstrecken – in sonst nichts. Der Vollstreckungstitel hat außerdem nur Gültigkeit für die Dauer von drei Jahren. Nach drei Jahren geht er unter wie die Sonne am Horizont – einfach weg! Der Titel ist danach unter keinen Umständen verlänger- oder erneuerbar. Nach drei Jahren ist definitiv Schluß mit der Vollstreckung.
6.
Nur die LLC als solche darf verklagt werden. Wenn die Klage auch gegen Mitglieder und/oder Manager der LLC gerichtet wird, führt das zur Klageabweisung als unzulässig. Dieses prozessuale Erfordernis macht es komplizierter, überhaupt eine Titulierung zu erreichen in die künftigen auf das konkrete Mitglied entfallenen Erträge aus dem Geschäftsbetrieb.
7.
Nach dem in Nevis geltendem Recht stellt eine Vermögensübertragung an eine Nevis LLC vom Grundsatz her nie einen betrügerischen Tatbestand dar, solange diese Person eine der Einzahlung entsprechende Beteiligung an der LLC als Gegenleistung erhält. Diese Bestimmung dient dazu auch Anspruchsteller dann abzuwehren, wenn die LLC auf einer Einzelmitgliedschaft beruht.
8.
Das Gesetz in Nevis verlangt den Nachweis des Betruges im Sinne des “beyond a reasonable doubt”. Es handelt sich um die strengste Anforderung eines Nachweises, das das britische Common Law kennt und hat zur Folge, daß die Betrugsabsicht – also der nur subjektive Tatbestand – zweifelsfrei nachzuweisen ist. Es ist demnach der Nachweis zu führen, daß die Vermögensübertragung nur aus Schädigungsabsicht des vermeintlich betrogenen Klägers erfolgt war. Wie jeder Jurist weiß, ist das eine “sehr harte Kost”, zumeist unverdaulich.
9.
Die prozessualen Regeln in Nevis bezwecken, als solche empfundene “frivole Anspruchstellungen”
– etwa von geschiedenen Ehepartnern, im Streit geschiedenen Geschäftspartnern bis hin zu Ansprüchen wegen behaupteter Konkursverschleppung –
schon im Vorfeld abzublocken. Für den unwahrscheinlichen Fall, daß ein Gericht eine Vermögensübertragung an eine LLC tatsächlich als in “betrügerischer Absicht erbracht” einstuft, kann nur bis in die Höhe von tatsächlichen Schäden vollstreckt werden, also nicht auch wegen Kosten oder Straf- bzw. Verzugszahlungen, die ein einzelner Gläubiger hatte erbringen müssen.
10.
Gibt es mehrere Anspruchsteller, so dürfen sie nicht als Gesamtgläubiger Ansprüche geltend machen, sondern jeder muß einzeln agieren. Damit entstehen alle Kosten und Sicherheitsleistungen ein weiteres Mal.
11.
Es sind bis heute keine Urteile bekannt, die einem Anspruchsteller einen Vollstreckungstitel gegen ein LLC-Mitglied zugesprochen hätten.

