Zinsrichtlinie

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Die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, Österreich, Belgien und Luxemburg halten erst einmal nur eine anonyme Quellensteuer ein. Die wird aber nur erstattet, wenn Anleger ihre Auslandserträge in der heimischen Erklärung deklarieren.

Die Richtlinie bietet einige Schlupflöcher, da manche Kapitalprodukte wie etwa Aktien oder Zertifikate ausgenommen sind.
Das gilt für bestimmte Anleihen aber nicht mehr lange, da diese zunehmend fällig werden. Außerdem steigt die Quellensteuer ab 2011 auf 35 Prozent und damit sogar über den heimischen Zinsabschlag.

Wir kennen noch einige Schlupflöcher mehr.

Und Anleger, die gemeinsam mit unseren schweizer Partnern an unserer abgesicherten hochrentierlichen Vermögensverwaltung partizipieren, bekommen von uns ein völlig anonymes Konto eingerichtet bei einer der weltgrößten Banken im Nachbarland Schweiz.

Da gilt das dann alles nicht.