Virtuelle IT-Zonen Kapitalgesellschaft

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Unser Angebot ist anders als bei den Anderen

Die georgische Kapitalgesellschaft ist interessant für Personen, die ganz offen von Deutschland oder Österreich aus geschäftliche Aktivitäten entfalten wollen, ohne die hohe Besteuerung der Kapitalgesellschaft bezahlen zu müssen.

Georgien ist KEINE Steueroase! Das Register ist offen, nichts ist versteckt. Wir haben allerdings Zweifel, ob es viele Finanzbeamte gibt, die das Register nutzen können, das in den georgischen Schriftzeichen zu bedienen ist.

Besteuerung?  Keine Besteuerung  in Deutschland oder Österreich. Das ist ein Riesenvorteil. Auch die üblichen bürokratischen Anforderung erspart man sich.

Georgien ist sehr kryptofreundlich. Insbesondere für geschäftliche Aktivitäten in diesem Bereich wie generell im IT-Bereich ist die georgische Kapitalgesellschaft ideal.

Wer in Europa geschäftlich aktiv ist, wird wegen seiner zahlenden Kunden gern ein Sepa Konto für die Georgische Gesellschaft nutzen wollen. Im Sepa-Verbund ist Georgien nicht, das dortige Konto wäre deshalb ohnehin nicht zielführend.

Dazu unten mehr.

Man kann die Kapitalgesellschaft in Georgien schlicht als ganz normale Gesellschaft begründen. Georgien ist besteuerungsfreundlicher als die Hochsteuerländer in der Europäischen Union. Trotzdem gibt es Steuern

  • Die Steuer auf den Gewinn (Dividende) – 15%.
  • Einkommensteuer – 20%.
  • Mehrwertsteuer (außer der medizinischen Versorgung, der Bildung und des Exports) – 18%.

 

Begründet werden können georgische Kapitalgesellschaften  als

  • Limited Liability Corporation (LLC),
  • Aktiengesellschaft (Joint Stock Campany / JSC)

 

Dann haben wir die übliche 08/15-Kapitalgesellschaft.

Zumeist ist das weniger interessant.

Daher unser etwas anderes ANGEBOT

Virtuelle IT-Zonen Kapitalgesellschaft.

Das Besteuerungssystem in der virtuellen IT-Zone entspricht derjenigen der normalen Zollfreizonen in Georgien selbst.

Die Vorteile dieser Konstruktion:

  • Gewinnbesteuerung: 0%
  • Besteuerung auf mehrfach im Fiskaljahr mögliche Dividendenausschüttungen: 0%
  • Umsatzsteuer: 0%
  • allmonatliche Buchführung vorgeschrieben, wenn die Gesellschaft ein Bankkonto in Georgien unterhält, was zwischenzeitlich aber kaum möglich ist, wenn nicht ein Ansässiger entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten hat. Das würde dann Kosten verursachen von USD 1.200 p.a. (nur reguläre Zollfreizonengesellschaften sind auch davon befreit). Wir bremsen diese Buchhaltungspflicht aber aus.

Was ist zu tun?

Wir begründen also zunächst die georgische Kapitalgesellschaft.

Dazu benötigen wir

  1. Passkopie des oder der Begründer der Kapitalgesellschaft. Diese muss mit Apostille ausgestattet sein.
  2. Vollmacht des oder der Begründer der Kapitalgesellschaft für unsere Partner, dass diese berechtigt sind die Kapitalgesellschaft zu begründen. Die Vollmacht muss nur unterschrieben werden, also keine Beglaubigung notwendig.

Den Text der Vollmacht überlassen wir unserem Kunden, dieser muss nur die persönlichen Daten eintragen.  Diese Dokumente sind im Original per DHL-Express zu senden an unsere Partner, deren Anschrift wir bekanntgeben.

Die Scans dieser Dokumente sind an uns zu senden zwecks Vorabinformation unserer Partner. Das soll Zeit ersparen. Denn alle Dokumente müssen von einem registrierten offiziellen Übersetzer in die georgische Landessprache übersetzt werden. Das kann  aber schon mit den Scans erfolgen. Eingereicht wird dann alles zusammen mit den Originalen.

Alle Gesellschaftsdokumente kommen in der georgischen Landessprache (und deren Schrift) wie auch in englischer Sprache.

Vor der offiziellen Einreichung aller Antragsformulare werden uns diese aus Georgien per Scan zur Verfügung gestellt, um alles auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Dann geht es los mit der Registrierung.

Wenn diese Registrierung der Kapitalgesellschaft abgeschlossen ist, bekommen wir sofort alle einschlägigen Dokumente mit Apostille übersandt. Damit kann man bereits beginnen, ein Bankkonto zu eröffnen, was in den meisten Fällen im Sepa-Raum geschehen wird.

Nun aber geht die Arbeit weiter.

Die jetzt existierende Kapitalgesellschaft wird in der Virtuellen Zollfreizone angemeldet. Hierbei tauschen wir uns mit unseren Kunden aus und bereden den Inhalt der konkreten Beantragung. Genehmigt wurde alles bislang noch immer.

Unsere Kundschaft erhält schlussendlich im Original per Kurier die

Standard Eintragungsdokumente:

  1. Gründungsurkunde;
  2. Partnerschafts-Protokoll;
  3. Begründungs-Protokoll;
  4. Begründungs-Urkunde;
  5. und natürlich das IT-Zonen Zertifikat der Kapitalgesellschaft;
  6. alle Dokumente mit Apostille.
  7. Der vorgeschriebene offizielle örtliche Repräsentant ist im Paket ebenfalls enthalten.
  • Alljährliche Folgekosten?
  • Die gibt es nicht!

 

Geschäftskonto?

Georgische Kapitalgesellschaften können seit Juli 2019 nur noch dann in Georgien ein Geschäftskonto einrichten, wenn Eigentümer und Direktor(en) georgische Staatsbürger oder dauerhafte Residenten sind.

Es besteht die Möglichkeit, für die georgische Kapitalgesellschaft ein Bankkonto ausserhalb Georgiens einzurichten, ggf. bei einer FinTech. Man kann dergestalt mit der georgischen Kapitalgesellschaften auch Zahlungen im Sepa System einrichten. In Deutschland oder Österreich sollte das aber nicht geschehen, dann hätte es das zuständige Finanzamt sehr leicht, permanent Einblick zu nehmen. Errichtet man das Konto beispielsweise im Baltikum, dann unterfällt das Konto nur dem allgemeinen Informationsaustausch (CRS). Da werden nur Rahmendaten ins Heimatland des Inhaber der georgischen Gesellschaft übersandt, und das nur einmal im Herbst eines jeden Jahres hinsichtlich der Daten des vergangenen Jahres zum Stichtag 31. Dezember. Näheres zum CRS  HIER  .

An der Befreiung von der Körperschaftsbesteuerung der georgischen Kapitalgesellschaft in der Virtuellen Zollfreizone ändert das nichts. Was man nicht persönlich der Gesellschaft entnimmt und an sich selbst auszahlt, geht das heimische Finanzamt nichts an.

DIE KOSTEN FÜR DIE VIRTUELLE  IT-ZONEN KAPITALGESELLSCHAFT

 

USD 3.485,00

Alljährlich fällige Kosten zur Aufrechterhaltung der Kapitalgesellschaft:

Werden nicht erhoben.

ZUSATZANGEBOT

Wir helfen gern bei der Auswahl des geeigneten Kontos für die georgische Kapitalgesellschaft.

Dabei arbeiten wir eng zusammen mit unseren Partnern im Baltikum. Das bedeutet aber nicht, dass nur dortige Konten in Betracht kommen. Auch Grossbritannien ist denkbar, sogar eine Bank in Gibraltar, die über eine spezielle Zahlungsschiene auch Sepa-Anweisungen annehmen kann.

Für die Kontosuche berechnen wir USD 600,00.

Wenn “grünes Licht” von einer Bank oder FinTech gegeben wird und mit dem Kunden eine Einvernahme über die Beantragung des Kontos durch uns hergestellt wird, werden

nochmals USD 500,00 für die Bearbeitung erhoben.

 

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