Verwechslungsgefahr

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Den Begriff

 

Barter Capital

 

hat unser Partner seinerzeit eingeführt, als es darum ging, die erste deutsche Kapitalgesellschaft – eine GmbH – mit BC (also Barter Capital) ins Handelsregister eintragen zu lassen. Um eine deutliche Abgrenzung von all den fragwürdigen Bartergeschäften zu erreichen, wurde der Begriff „Barter Capital“ bzw „BC“ geschaffen.

Nur unserer Partner erfüllt derzeit weltweit die Standards der IAS („International Accounting Standards“) zur Bilanzierung von Bilanzposten.

Nur unser Partner ist folgerichtig derzeit rechtlich in der Lage, das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft mittels Barter Capital (BC) zu erweitern.