Trading Jur. Person

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Hiermit beantragen wir gem. § 5 der Allgemeinen Bedingungen des INVESTMENT CLUBS PANAMA – ICP – die Aufnahme als Gesellschafter am „Beteiligungsvermögen Trading“.

Die Allgemeinen Bedingungen des ICP haben wir gelesen und verstanden. Wir wissen, daß diese Bestandteil dieses Aufnahmeantrages sind.

GESELLSCHAFTSNAME :

LAND DER REGISTRIERUNG :

REGISTERNUMMER :

ADRESSE :

(z.B. Straße und Hausnummer,

ggf. Zusatzangaben)

STADT/ORT :

LAND :

POSTLEITZAHL :

nur soweit Postadresse abweicht:

ADRESSE :

(z.B. Straße und Hausnummer,

ggf. Zusatzangaben)

STADT/ORT :

LAND :

POSTLEITZAHL :

weitere Angaben:

E-MAIL :

TELEFON (privat) :

TELEFON (Geschäft) :

FAX :

vertretungsberechtigte Personen(en)

FUNKTION

(z.B. Geschäftsführer, Direktor;

aber auch „wirtschaftl. Berechtigter“) :

ADRESSE :

(z.B. Straße und Hausnummer,

ggf. Zusatzangaben)

STADT/ORT :

LAND :

POSTLEITZAHL :

nur soweit seitens des Antragstellers selbst gewünscht:

ERGÄNZENDE ANGABEN :

A

1.

Die Erstbeteiligung muß mindestens US-Dollar 5.000,00 betragen.

Wir starten mit einer Zahlung von

US-Dollar ………………….,……

in Worten (………………………………………………………………………. US-Dollar)

zuzüglich Agio 5%. Das Agio beziffert sich somit auf

US-Dollar ………………….,….. Gesamtbetrag US-Dollar …………………………..

Gewünscht wird die Devisenstrategie

  • Langfristige Anlage (mit nur geringfügigem Verlustrisiko)
  • Turboanlage (mit höherem Verlustrisiko)

                           (Nichtzutreffendes bitte streichen)

  • Im ersten Jahr der Beteiligung werde ich keine Renditeauszahlung verlangen (Thesaurierungsvariante).
  • Im will die vierteljährliche Auszahlung der Rendite.

                          (Nichtzutreffendes bitte streichen)

2.

Wir sind gem. den Allgemeinen Bedingungen berechtigt aber nicht verpflichtet, weitere Zahlungen zu leisten

3.

Kann die Geschäftsführung des ICP nicht innerhalb von zwei Monaten ab Datum des Aufnahmeantrages den vereinbarten Beteiligungsbetrag verbuchen, erlischt die Gesellschafterposition (§5 Abs. 2) wieder.

4.

a)

Der Gesellschafter kann frühestens kündigen ein Jahr nachdem seine Erstzahlung anteilig an der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung teilgenommen hatte (§5 Abs.3 der Allgemeinen Bestimmungen). Danach ist die Kündigung oder Teilkündigung jederzeit zu einem jeweiligen Quartalsende möglich. Die formgerechte Kündigungserklärung (§ 16 der Allgemeinen Bedingungen) muß bis zum 15. des Vormonats des beabsichtigten Kündigungsquartalsendes bei der Geschäftsführung des ICP eingegangen sein (also eine Vorlauffrist von etwa eineinhalb Monaten).

b)

Ist nur eine Teilkündigung beabsichtigt, so ist diese nur zulässig bis zur Höhe der Mindestbeteiligung von USD 5.000,00, darüberhinaus ist die Beteiligung als Gesellschafter gänzlich zu kündigen.

c)

Die Geschäftsführung des ICP kann die Beteiligung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende kündigen verbunden mit der Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Rückabwicklung.

5.

a)

Der ICP erhält für die Kosten der Geschäftsführung (Verwaltungsaufwand, § 8 der Allgemeinen Bedingungen) monatlich 0,08% des jeweiligen „Beteiligungsvermögens Future Trading“. Dieser Betrag wird an jedem dritten Werktag des Monats dem „Beteiligungsvermögen Future Trading“ entnommen auf der Grundlage des Standes nach dem letzten Börsentag des Vormonats.

b)

Der Kostensatz kann jeweils zum 30.06. / 31.12. eines Kalenderjahres angepaßt werden. Die Geschäftsführung des ICP informiert die Gesellschafter mindestens einen Monat vor einer erforderlichen Anpassung des Kostensatzes.

c)

Mit dem Verwaltungskostensatz sind alle im Zusammenhang mit der Geschäftsführung des ICP entstehenden Kosten abgegolten (z.B. Kosten für: Abrechnung, Behörden, Wirtschaftsprüfung, Steuer– und Rechtsberatung, EDV) mit Ausnahme der üblichen Bankgebühren (z.B. Depotgebühr und Kontoführungsgebühren).

d)

Die Geschäftsführung des ICP ist berechtigt, das Agio nach Geldeingang sowie die oben angeführten Verwaltungskosten nach erfolgter Monatsabrechnung zu separieren. Der Einzug des Agios gilt immer als anerkannt, darüberhinaus kann Widerspruch innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen. Ein Widerspruch bedarf der Schriftform.

B

Der ICP verzichtet auf eine im Regelfall marktübliche hohe Gewinnbeteiligung für Trader und beansprucht insoweit nur einen Satz von 20% zum Quartalsende. Die nächste Gewinnbeteiligung wird jeweils an einem jedem Quartalsende fällig auf der Grundlage des „High-Water-Levels“, d.h. nur bei neuen historischen Höchstständen (Entnahmen aus dem Beteiligungsvermögen nach Teilkündigungen oder aufgrund Neueinzahlungen werden entsprechend mindernd oder erhöhend berücksichtigt).

C

1.

Der ICP ist insbesondere befugt, Käufe und Verkäufe von Wertpapieren,

insbesondere Kontrakte in Devisengeschäfte und Futures im eigenen Namen vorzunehmen bzw. im Namen der Geschäftsführung, sowie alle übrigen Maßnahmen durchzuführen, der ihm bei der Betreuung der Vermögenswerte zweckmäßig erscheint.

2.

Die Abwicklung von Futuresgeschäften auf Kredit ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3.

Die Verwaltungstätigkeit bezüglich des Handelskontos beim ausgewählten Brokerhaus erfolgt auf Basis einer limitierten Handelsvollmacht. Diese Handelsvollmacht berechtigt die beauftragten Verwalter lediglich zum Kauf oder Verkauf, auch Leerverkauf von Terminkontrakten und/oder Optionen auf Terminkontrakten für Rechnung, Konto und Risiko des Kontoinhabers. Die Verwalter

können nicht über irgendwelche Guthabensalden, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte des ICP bzw. dessen Geschäftsführung verfügen

4.

Die Geschäftsführung ist zuständig für alle die Gesellschaft betreffenden Angelegenheiten: Die Neuaufnahme von Kunden, den Ausschluß von Kunden aus wichtigem Grund, die Auflösung etc.

5.

Der ICP und seine Geschäftsführung übernehmen weder eine Haftung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs, noch für ein Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit eines beauftragten Verwalters, sie haften ihren Gesellschaftern gegenüber jedoch mit der Sorgfalt wie bei der Wahrnehmung eigener Interessen. Die von der Geschäftsführung beauftragten Verwalter sind nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren b zw. anderen Werten des ICP zu verschaffen.

D

Überweisungen an den Gesellschafter sind seitens des ICP vorzunehmen wie folgt:

ZAHLUNG AN DIE BANK :

ODER SPARKASSE

Bankanschrift :

Fedwire :

ABA :

Swift :

ZUGUNSTEN VON :

Anschrift :

Kontonummer :

soweit bekannt ggf.

INTERMEDIARY BANK :

E

1.

Uns ist bewußt, daß eine Anlage in Financial Futures / Devisenfutures größere Chancen, aber auch wesentlich größere Risiken als beispielsweise Festgelder, Sparbriefe, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien oder Optionsscheine o.ä. beinhaltet. Eine Wertsteigerung in vergangenen Jahren bietet keine Gewähr für die weitere Entwicklung und schließt Verluste naturgemäß nicht aus. Trader werden seitens der Geschäftsführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt, er wird demnach die ihm anvertrauten Vermögenswerte korrekt und gesetzeskonform verwalten, der Trader übernimmt jedoch keine Haftung für den Eintritt des angestrebten Erfolges.

2.

Der ICP übernimmt keinerlei Pflichten im Hinblick auf die Auswirkungen der Beteiligung im Hinblick auf die den Gesellschafter treffenden steuerlichen Obliegenheiten und Zahlungsforderungen des jeweiligen Fiskus.

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Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers

Der Aufnahmeantrag wurde gegengezeichnet von der Geschäftsführung des IICP

am : ……………………………………………

in : Panamá City, Republik Panamá

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Unterschrift