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EU – Zinsrichtlinie

Die EU-Länder
  • Österreich,
  • Luxemburg und
  • Belgien

haben jedoch darauf bestanden, ihr Bankgeheimnis etwas besser zu schützen. Sie erheben – ebenso wie die auf diese Weise in die EU-Zinsrichtlinie eingebundenen

Drittstaaten
  • Schweiz,
  • Liechtenstein,
  • Andorra,
  • San Marino,
  • die britischen Kanalinseln und die
  • Niederländischen Antillen

eine anonyme

Quellensteuer,

sofern der Anleger keine Kontrollmitteilungen wünscht. Der Satz steigt ab Juli dieses Jahres von

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