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Umtausch – Verlängerung – Verlust

Bei allen Änderungen rund um den Lagerschein ist höchste Sorgfalt geboten.

Bei Bedarf können Lagerscheine auf postalischem Wege oder durch persönlich Vorsprache in der Schweiz umgetauscht oder verlängert werden.
Es kann in diesem Zusammenhang auch ein gänzlich anderer Lagerort gewählt werden.

Nach der Neuemission des Lagerscheins (Umtausch oder Verlängerung)

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