Posts Tagged mit: Kontenabrufsverfahren der deutschen Bundesbehörde BaFin funktioniert nur innerhalb Deutschlands

Kontenabruf durch Finanzamt

Seit 2005 ist es den deutschen Finanzbehörden erlaubt, einen Kontenabruf in Deutschland zu veranlassen, wenn beispielsweise eine steuerpflichtige Person keine – nach Auffassung des Sachbearbeiters beim örtlich zuständigen Finanzamt – ausreichenden Angaben über ihre Einkommensverhältnisse geben kann oder will.

Beschlossen wurde das bereits im Jahr 2003 unter der rot-grünen Bundesregierung

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