Posts Tagged mit: Gläubiger

Deutschland knackt Fort Knox

Deutsche sind Gold-Fans

Die Deutschen setzen auf Gold: Laut einer Studie, die der Edelmetallkonzern Heraeus bei der Berliner Steinbeis-Hochschule in Auftrag gegeben hatte, hatten die Deutschen im Herbst 2014 mehr Gold in ihrem Privatbesitz als die US-Notenbank Fed in Fort Knox eingelagert hat. Es sind etwa

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Adieu Euro

In diesem Jahr wird die Geldpolitik der Notenbanken der Welt erstmals seit dem Fall des Eisernen Vorhangs auseinanderlaufen. Amerika geht wohl vom Gas, Euro-Europa tritt voll durch. Die einen stoppen QE, die anderen fangen erst richtig damit an.

Der Nutzen

Was hilft eine Stiftung überhaupt?

Die private Offshore Stiftung dient in erster Linie der Sicherung des Familienvermögens. Die Stiftung verwaltet dieses Vermögen aufgrund der Vorgaben des Stifters – derjenigen Person, die die Vermögenswerte übertragen hat – und sichert diese Vorgaben auch über den Tod hinaus. Dieses

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Ukraine und Schuldenschnitt

Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) benötigt die vom Bürgerkrieg verwüstete Ukraine in den nächsten vier Jahren Hilfsgelder von mindestens 40 Milliarden Dollar.

Das Land ist also pleite.

Das Hilfspaket in Höhe von 17,5 Milliarden Dollar, das der IWF im März 2015 beschlossen hatte, kann die Ukraine

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Die Stiftung

Üblicher Gebrauch einer privaten Stiftung

  • Jegliche Form des Schutzes von Vermögenswerten;
  • Absicherung des Vermögens vor jeglichen Gefährdungen wie
  • übermäßige Besteuerung im Wohnsitzstaat des Stifters,
  • Sicherung vor künftigen Forderungen von Gläubigern,
  • Sicherung vor politischen oder wirtschaftlichen Unsicherheiten im Land des Stifters;
  • zwecks diskretem Management von Bankkonten und Depots, da die Stiftung sowohl sicher arbeitet als

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Anfechtungen usw.

Die Statuten der Stiftung können Regelungen enthalten, um den Stiftungsrat abzuberufen. Das ist eigentlich auch empfehlenswert.

Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, kann der Stiftungsrat gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 25 über Stiftungen privaten Charakters vom

  • Stifter

und von den

  • Begünstigten

auf dem Gerichtsweg abberufen werden, soweit die im

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