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FAQ Panama Gesellschaft

  1. Ist es für die Eigner (Aktieninhaber) oder die Direktoren notwendig, zur Begründung einer Kapitalgesellschaft nach Panamá anzureisen? – NEIN. Zusammen mit unseren Rechtsanwaltspartnern in Panamá erledigen wir alle Formalitäten und senden dann unseren Kunden alle Dokumente zu per Kurier (oder verwahren sie auf Wunsch bei

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Auf Auslandsimmobilie verzichten?

  • Es darf dort keine Steuern, insbesondere Erbschaftsteuern, geben, und die diskrete Nachfolge innerhalb der Gesellschaft – nach außen nicht nachvollziehbar – ist intern in Statut oder Bylaws zu gegeln;
  • dies wäre im Zweifel nicht gewährleistet bei einer Kapitalgesellschaft, beheimatet in dem Land, in dem sich die Auslandsimmobilie befindet.