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§ 42 AO

Die Finanzämter prüfen bei Gestaltungen gern, ob deren Konditionen einem Vertrag wie unter fremden Dritten entsprechen. Dann gingen sie auch für die Steuer in Ordnung, sagt E&Y-Steuerexperte Kiesel.


Oberstes Gebot laut § 42 AO:

Bürger wie Unternehmen dürfen ihr wirtschaftliches Tun nicht allein auf die Steuerersparnis ausrichten, sondern müssen

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