Die Europäische Zentralbank (EZB) habe durch den Kauf von Staatsanleihen zur Stützung des Euro seit 2015 ihre Kompetenzen überschritten und damit gegen das deutsche Grundgesetz verstossen – und die Regierung sowie das Parlament in Berlin hätten dabei tatenlos zugeschaut, stellten die acht Richter des Bundesverfassungsgerichtes unter dem Vorsitz
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