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Panama Stiftung des privaten Rechts

Die Stiftung des privaten Rechts aus Panama

nach Beitritt Panamas zum Haager Trust-Übereinkommen

Die Zeit der 08/15 Angebote für Offshore Strukturen ist vorbei.

Das in der OECD organisierte Kartell der Hochsteuerländer hat den automatisierten Informationsaustausch als Verpflichtung für Banken fast weltweit installiert.

Dann gibt es das internationale

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FAQ Marshall Islands IBC

1. Welche Namen sind zulässig?

Es sind Namen in allen Sprachen zulässig, solange lateinische Buchstaben gewählt werden. Jede übliche Form der Abkürzung, die auf die Tatsache der nur beschränkten Haftung verweist, ist zulässig. Untersagt sind Bezeichnungen wie „Trust“, „Bank“, „Versicherung“, „Stiftung“, „Wohltätigkeitsgesellschaft“, usw.

2. Zu was kann

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Stiftung erwerben

ALLGEMEIN

  • Notarkosten;
  • Steuer auf der Grundlage eines offiziellen Stiftungsvermögens von US-Dollar 10.000,00 – muß auch bei hohen Vermögenswerten nicht erhöht werden;
  • Bearbeitungsgebühren;
  • Gebühr für amtlichen örtlichen Repräsentanten;
  • Stellung einer Person, die den Stifter anonymisiert im öffentlichen Register;
  • offizielles Stiftungsstatut, zweisprachig spanisch & englisch
    • das einen Protector vorsieht und mit umfänglichen Rechten ausstattet, ohne ihn namentlich zu

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FAQ Panama Stiftung

Die privatrechtliche Stiftung Panamás

Häufig gestellte Fragen

1.

Was sind die Unterschiede zwischen der liechtensteinischen Stiftung und der privatrechtlichen Stiftung Panamás?

Es bestehen eine ganze Reihe von Unterschieden:

Stiftungskapital

Das übliche Stammkapital der panamaischen Stiftung beträgt nominell USD 10.000,00 und muß nicht eingezahlt werden zu irgendeinem vorgeschriebenen Zeitpunkt.

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Marshall Island Kapitalgesellschaft gründen

Im verschwiegenen Rechtssystem von Panama residierende Deutsche Volljuristen begründen die auf den Marshall Islands registrierte Kapitalgesellschaft – IBC.

Im Preis enthalten sind die kompletten Gesellschaftsunterlagen versehen mit Apostille:

  1. Registrierungszertifikat,
  2. Begründung auf der Grundlage eines Stammkapitals von USD 50.000,00,
  3. Gründungsstatut,
  4. Beistatut,
  5. Benennung des Direktoriums / Funktionsträger
  6. staatliche Gebühr für das erste Jahr,
  7. Austellung der

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Komplette Stiftung

ALLGEMEIN

  • Notarkosten;
  • Steuer auf der Grundlage eines offiziellen Stiftungsvermögens von US-Dollar 10.000,00 – muß auch bei hohen Vermögenswerten nicht erhöht werden;
  • Bearbeitungsgebühren;
  • Gebühr für amtlichen örtlichen Repräsentanten;
  • Stellung einer Person, die den

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