Steuerflucht

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Damit droht natürlich eine weitere Vermögensflucht in das Nachbarland. Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern wird keine Erbschaftssteuer erhoben oder es ist ihre Abschaffung geplant.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen sah bisher vor, daß in Österreich lebende Deutsche von der günstigen Erbschaftsbesteuerung des Nachbarlands profitieren konnten. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein. Steuerstaatssekretär Axel Nawrath sagte der „Financial Times Deutschland“: „Wir wollen verhindern, daß in Österreich ein neues Erbschaftssteuerschlupfloch zum Schaden unseres Landes entsteht.“

In Zukunft solle dem deutschen Fiskus nur noch entgehen können, wer schon

  • mehr als fünf Jahre im Ausland lebt
  • kein Grund- und Betriebsvermögen in Deutschland mehr hat
  • zudem müßten alle Wohnsitze des Erben und des Erblassers in der Bundesrepublik aufgegeben sein

heißt es weiter.

Nach Kündigung des Abkommens solle es aber noch eine Schonfrist bis Ende Juli geben, sagte Nawrath.

Peter Jungen vom europäischen Mittelstandsverband SME der Union erklärt zu Recht, außer des Neidfaktors und „marxistischer Argumente“ gäbe es kein „schlagendes ökonomisches Argument“ für die Erbschaftsteuer, die bei einem Aufkommen von vier Milliarden Euro eine Bagatellsteuer sei.

„Die richtig großen Vermögen gibt es gar nicht mehr in Deutschland. Die sind längst weg“, ergänzt der Chef der CDU-Mittelstandsvereinigung Schlarmann. Belastet werde nur noch die Mittelschicht. Jungen wiederum sprach von einer „Sondersteuer für kleine und mittlere Unternehmen“.

So ist das. Und da fühlen wir uns herausgefordert.

Nachlaßvermögen gehört frühzeitig ins steuerfreie Ausland transferiert, etwa auf eine Familienstiftung nach dem Recht Panamás. Wenn diese die Vermögenswerte dann nicht in Panamá selbst hält, sondern etwa in der Schweiz, ist das auch unschädlich – wenn alles richtig gemacht wird.

Aber das genau ist schließlich unser Job.