Spekulationsgewinne

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Spekulationsgewinn werden schon jetzt wieder eingetrieben

 Die Finanzämter dürfen die Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften ab sofort wieder eintreiben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer Verwaltungsanweisung festgelegt, dass der Vollzug der Steuerbescheide nicht mehr ausgesetzt wird. Die Anweisung verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2005. Danach ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 nicht mehr verfassungswidrig.

Durch das rückwirkend eingeführte Kontenabrufverfahren gebe es bei der Kontrolle der Steuerzahler nicht mehr das "strukturelle Vollzugsdefizit", das das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil für frühere Jahre gerügt hatte. Deshalb sei die Besteuerung auch kein Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Der vor dem BFH unterlegene Kläger hat allerdings Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

Besteuerung seit 2002

AUSGANGSLAGE:

Es geht um die gegenwärtige Besteuerung von Aktien, Dividenden und Bezugsrechten

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird nur die Hälfte der Dividendenerträge und der Spekulationsgewinne in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Nur 50% der Werbungs- und Anschaffungskosten können in Abzug gebracht werden . Andererseit werden  Spekulationsverluste auch nur zu 50% berücksichtigt

Berechnung des Spekulationsgewinns


Außerhalb der Spekulationsfrist:

Werden z.B. neun Mal 200 BASF-Aktien gekauft und nach mindestens 12 Monaten 600 BASF-Aktien wieder verkauft, dann legt das Finanzamt die Kurse der zeitlich ersten drei Käufe für die Gewinnermittlung zugrunde.

Ist alles mit Käufen und Verkäufen komplizierter, dann wird gem. BFH ein  sog. "durchschnittlicher Kaufpreis" ermittelt. Dafür gibt es spezielle Berechnungsmuster.

Innerhalb der Spekulationsfrist:

Beispiel nach Einführung des Halbeinkünfteverfahren:

Aktien verkauft nach 7 Monaten.

Kaufkurs               € 20.000,00

Verkauf                 € 25.000,00

Gewinn                  €   5.000,00

Spesen                   €      210,00  (Halbeinkünfteverfahren = 50%)

Gewinn                   €  4.790,00

Werbungskosten     €     330,00  (Halbeinkünfteverfahren = 50%)

Spekulationsgewinn €  2.230,00 (Halbeinkünfteverfahren + 50%)

Steuern z.B. 40%   €      892,00

Derselbe Fall wäre vor dem Jahr 2002 noch deutlich höher besteuert worden.

Auch im Beispielsfall ist die Berechnung komplizierter, wenn innerhalb und außerhalb der Spekulationsfrist gehandelt wird.

Dividendenbesteuerung

Unternehmen zahlen seit Anfang Januar 2001 eine Körperschaftsteuer von 25%.
Seit 2001 werden für Gewinne immer 25% Steuern fällig.

Vom Rest unterliegt nur noch die Hälfte dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Hier stehen Änderungen an, vermutlich ab 2008

Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren und Immobilien sind derzeit noch vor dem Zugriff des Fiskus sicher, soweit sie nach dem Ende der Spekulationsfrist von 12 Monaten bei Aktien, Anleihen, offenen Investmentfonds erzielt worden sind. 10 Jahrelang ist diese Frist bei Immobilien und auch Geschlossenen Immobilienfonds, soweit diese der deutschen Steuerhoheit unterliegen.