SEPA-Auslandskonten

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Hier geht es darum was man tun kann, wenn man darauf angewiesen ist, SEPA-Zahlungen annehmen zu können, das aber nicht in Deutschland oder Österreich auf einem Bankkonto eingehen lassen will.

Dort sind die Gelder nicht sicher vor überraschenden schnell erfolgenden Pfändungen. Alles ist auch unter dem Schutz der Sicherung der persönlichen Daten wichtig. Das Finanzamt kann recht schnell sich einen Überblick verschaffen zum Bankkkonto im Inland. Handelt es sich um ein Bankkonto im Sepa-Bereich, das nicht im Land des Finanzamtes geführt wird, muss man zwar den CRS (automatischen Informationsaustausch) beachten, aber dieser erfolgt nur ab September eines jeden Jahres für einige Daten aus dem jeweiligen Vorjahr, einzelne Zahlungsvorgänge werden im Rahmen des CRS nicht automatisch übermittelt – Einzelheiten HIER

Man muss unterscheiden zwischen

  1. Geschäftskonten juristischer Personen,
  2. und Privatkonten.

Ein Privatkonto im Sepa-Auslandsbereich ist – vergleichsweise – einfacher zu eröffnen.

Anders sieht es bei Geschäftskonten aus.

Natürlich kann man mit einem in Deutschland registrierten Geschäftskonto ein Sepa-Auslandskonto eröffnen. Aber wenn man das macht, lässt wohl der nächste Besuch des Finanzamtes nicht lange auf sich warten. Muss das sein?

Wir haben ein Modell entwickelt, mittels dessen man eine Kapitalgesellschaft in Georgien gründet. Georgien ist keine Steueroase. Das Register ist offen einsehbar, es wird nichts verschleiert.

Aber zunächst einmal ist Georgien weit besteuerungsfreundlicher. Registriert man die georgische Kapitalgesellschaft dann noch in einer dortigen Virtuellen Zollfreizone, erreicht man sogar völlige Steuerfreiheit.

Gelder die der Gesellschaft nicht entzogen werden, die sich der deutsche oder österreichische Inhaber nicht auszahlen lässt, können vom heimischen Fiskus nicht besteuert werden.

Lässt sich der Inhaber Gelder von der georgischen Kapitalgesellschaft auf sein Privatkonto auszahlen, so greift in diesem Fall die Besteuerung durch den Heimatstaat – aber das kann man individuell mit mehr oder weniger Geschick etwas ausbalancieren.

Georgien ist nicht dem Sepa-Verbund angeschlossen.

Viele Firmenkunden weigern sich aber die Bankgebühren zu zahlen für die teureren Überweisungskosten raus aus dem Sepa-Raum.

Man muss in diesem Fall also mit der georgischen Kapitalgesellschaft ein Konto im Sepa Raum eröffnen – natürlich keinesfalls in Deutschland oder Österreich.

In Betracht kommen Geschäftskonten etwa im Baltikum.

Klar: Die baltischen Länder gehören zur Europäischen Union. Man muss beachten, dass seit 18.1.2017 die Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO) gilt, die es Gläubigern aus EU-Mitgliedsstaaten erleichtern soll, ihre offenen Forderungen zu sichern und später einzutreiben. Sie können den Antrag auf europäische Kontenpfändung bei dem für sie zuständigen Gericht am Heimatstaat stellen.

ABER:

Voraussetzung für den Erlass eines vorläufigen Kontenpfändungsbeschlusses und den Antrag auf Einholung von Kontoinformationen ist,

  • dass es sich um eine grenzüberschreitende Zivil- oder Handelssache handelt,
  • dass der Gläubiger einen Wohnsitz oder eine Niederlassung in einem der teilnehmenden Mitgliedsstaaten hat, also beispielsweise in Deutschland oder Österreich

 

Ausdrücklich ausgeschlossen von Pfändungen sind

 

  1. erbrechtliche Angelegenheiten,
  2. Steuer- und Zollsachen,
  3. sowie die Fälle, in welchen bereits ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eingeleitet wurde.

Das Finanzamt kann also nicht pfänden!

Die baltische Lösung macht mithin viel Sinn.

Noch besser ist es, wenn es gelingt das Bankkonto bei einer speziellen

Bank in Gibraltar

zu eröffnen:

Gibraltar gehört nicht dem Sepa-Verbund an.

ABER im September 2022 noch will diese Bank eine neue SEPA-Zahlungsschiene in Betrieb nehmen, die SEPA für EURO ersetzt. Pro Zahlungseingang wird dem Kunden der Gibraltar-Bank eine Gebühr von Euro 5,50 pro Zahlung berechnet werden, der einzahlende Kunde etwa in Deutschland oder Österreich zahlt bei seiner Bank nur die üblichen niedrigen Sepa-Kosten.

Was ist eine Zahlungsverkehrsschiene?

Zahlungsschienen sind die Infrastruktur, die Geld zwischen einem Zahler und einem Zahlungsempfänger transportiert. Genau wie die Schienen eines Zuges verbinden sie Banken und Finanzinstitute miteinander und ermöglichen den Geldtransport zwischen ihnen. Jede bargeldlose Zahlung, die getätigt wird, läuft über eine Zahlungsschiene. Das ist also nichts wirklich besonderes.

Mehr zu dieser Bank:

  • Gibraltar hat ein Einlagensicherungssystem, so dass ein Höchstbetrag von Euro 100.000 abgesichert ist;
  • IBAN für mehrere Währungen;
  • Kontoeröffnung – dafür nimmt die Bank keine Gebühren
  • Empfang von Geldern in jeder Währung – gebührenfrei;
  • Kontoführung pro Monat/Quartal/Jahr – gebührenfrei;
  • Empfang von Geldern in jeder Währung – gebührenfrei;
  • Gebühren SWIFT – £12.00 pro Zahlung;
  • Devisenkassamarge für alle Währungen festgelegt (abhängig vom Handelsvolumen);
  • Viele Währungen werden akzeptiert – Indische Rupie, PESO und CNY sind alle in Ordnung, darüberhinaus natürlich 36 andere wichtige Währungen verfügbar);
  • keine versteckten Gebühren.

 

Es ist keine Hexerei, die Probleme des heimischen Bankings hinter sich zu lassen. Dieses alte Konto dient natürlich weiter für die Allerweltszahlungen in Euro.

In der neuen Bank oder FinTech sollte man dann aber so weit wie möglich die Krisenwährung des Euro verlassen und in den US-Dollar oder eine andere sichere Währung wechseln.

Zusammen mit unseren Partnern im Baltikum suchen wir für Sie die passende Bank oder die passende FinTec, wenn wir Ihre Rahmendaten bekommen. Entsprechende vorbereitete Formulare senden wir Ihnen gern zu, sowohl für Privatkonten als auch für Geschäftskonten.

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