Schweizer Bankgeheimnis im Zollfreilager

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“Die Zollfreilager sind die Karibik-Inseln des Kunsthandels”,

schrieb die New York Times schon im Jahr 2012.

Zollfreilager werden in der Schweiz typischerweise von den Kantonen geführt.

Dort eingelagerte Güter können jahrelang steuerfrei gehalten und gehandelt werden. Eine Abgabe wird erst fällig, wenn sie die Jurisdiktion – also die Zollfreizone des Lagers – verlassen. Das macht die Zollfreilager nach der Durchlöcherung des Bankgeheimnisses zu einer der letzten Schweizer Bastionen, wo die absolute Privatsphäre noch gilt.

Im Gefolge der “Panama Papers” brachten Enthüllungen ein auf USD 25 Millionen geschätztes Modigliani-Bild zum Vorschein, das hinter den Panzertüren eines Genfer Zollfreilagers vor sich hindämmerte – und offenbar eine finstere Herkunft hat. Es soll nämlich einem jüdischen Kunsthändler von den Nazis geraubt worden und dann auf verschlungenen Pfaden nach Genf gelangt sein.

Eine nette Mainstream-Story mal wieder.

Und in Sachen “Kunst” sieht man in den Zollfreilagern nun auch Handlungsbedarf. Der Genfer Zollfreilager-Präsident David Hiler will künftig besonders sensiblen Objekten in seinen Safes mit Hightech auf den Grund gehen. So lässt Hiler antike Kunstgegenstände routinemässig von externen Spezialisten überprüfen.

Wir nutzen die Zollfreilager zwecks steuerneutraler Vermögenssicherung zur anonymen Aufbewahrung von Edelmetall, also primär Gold & Silber. Da ist die Anwendung von Hightech unnötig.

Dass die wirklichen Eigentümer der eingelagerten Güter sich zu erkennen geben müssen und vorgeschobene Firmenmäntel nicht mehr reichen, wäre für uns kein Problem, wenn es denn in der Schweiz mal dazu käme. Das haben wir gelöst mittels des Ordrelagerscheines, eines in der Schweiz regulierten Wertpapiers auf der Grundlage des wirklich vorhandenen konkret eingelagerten Edelmetalls.

Wir sind insoweit einer möglichen negativen Entwicklung voraus, obwohl diese gar nicht aktuell zu sein scheint:

Die Reaktion der Schweizer Behörden auf mögliche Rechtsrisiken in den Zollfreilagern war bisher nämlich eher zu vernachlässigen.

Obwohl das Finanzministerium (EFD) den Wert der in Schweizer Zollfreilagern deponierten Güter 2014 auf rund CHF 100 Milliarden schätzte, geht es der Herkunft dieser Schätze nicht auf den Grund.

Seit 2014 gelten zwar auch in den Zollfreilagern verschärfte Vorschriften, etwa bezüglich Geldwäscherei. Aber weiterhin akzeptieren die Behörden Firmenmäntel als Eigentümer – und kontern Rufe nach mehr Aufsicht mit dem Hinweis auf den eigenen Personalmangel.

Ausserdem weiss man, dass es sehr gute und verschwiegene Zollfreilager auch in Hong Kong, Dubai, Singapur etc. gibt.

Die nutzen wir alle.