Revolutionäres Wertpapier

lagerschein-klein.jpg
Download PDF

Sie sind Eigentümer von physischem Gold, von Goldbarren oder Krügerrand Münzen, vielleicht auch Philharmonikern?

  • Das liegt nun bei Ihnen zu Hause rum.
  • Vielleicht liegt es auch in einem Bankschliessfach, was eine ganz besonders schlechte Entscheidung wäre, wenn die Bank gerade mal schliesst für längere Zeit.
  • Vielleicht liegt aber alles auch in einem Zollfreilager ausserhalb des Bankensystems, was schon einmal eine sehr gute Entscheidung gewesen wäre.

Jedenfalls liegt das Gold rum.
Es dient als Sicherheit. Sonst ist es zu nichts zu gebrauchen.

Das muss nun aber wirklich nicht sein.

Steigen Sie ein bei uns, machen Sie mit bei der Goldrevolution!

  1. Vermögensschutz durch Eigentum an segregiertem Gold.
  2. Gleichzeitig Investition in nach Schweizer Recht regulierten Wertpapieren.

Das bedeutet:

  • Höchstmögliche Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit des Goldes
  • bei gleichzeitigem unbeschränkten physischem Eigentum an Ihrem Gold.

Die Quadratur des Kreises?
Nein, nur Möglichkeiten, die bestehen, die immer bestanden, konsequent zu Ende gedacht.

Und umgesetzt haben wir es dann zusammen mit unseren Partner auch.

Zu den Details unseres Angebotes, die in der Presse schon die Bezeichnung “Gold-Revolution” erhalten haben.

  • Die einschlägigen Regulierungsbehörden der Schweizer Kantone Uri und Zürich haben eine konkrete Berechtigung ausgesprochen zur Ausgabe von Warenpapieren für die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium gemäß Schweizerischem Obligationenrecht.
  • Damit werden die Lagerscheine rechtlich zu Wertpapieren und werden unter der Bezeichnung “Ordrelagerscheine” herausgegeben.
  • Die Übertragung des Eigentums erfolgt mittels einfachem Indossament.
  • Die Lagerscheine gelten rechtlich nicht als Effekten, womit alles weiter vereinfacht ist.

Fassen wir das Bündel der sich daraus ergebenden Vorteile zusammen:

  1. Gelagert wird außerhalb des Bankensystems.
  2. Abgesonderte Lagerung (Segregation) individueller Barren.
  3. Geringfügig kostengünstiger kann auch nicht-segregiert gelagert werden, aber immer bekommt man im Falle der Geltendmachung der Herausgabe einen Barren des ausgewiesenen Gewichtes und von einer Raffinerie, die die Londoner „Good Delivery Anforderungen“ erfüllt.
  4. Bedingt durch den Lagerschein wird das Edelmetall leicht übertragbar rund um den Erdball. Das einfache Indossament macht das Edelmetall fungibel, wie es bislang für physisches Eigentum an Edelmetall unvorstellbar war.
  5. Die Eigentumsübertragung erfolgt umsatzsteuerfrei, weil die Lagerung im Zollfreilager erfolgt.
  6. Die Lagerscheine sind beleihbar (Collateral), sogar zu extrem günstigen Darlehenszinsen.
  7. Die Kundendaten sind vertraulich. Das wird gewährleistet durch diverse Vorkehrung, angefangen bei der Erstemmission der Wertpapiere bis hin zur Verwaltung in einer Jurisdiktion außerhalb Europas.
  8. Diskrete Zahlung kann erfolgen in Bitcoin, Dogecoin, Litecoin und allen anderen Kryptowährungen.
  9. Natürlich kann auch ganz normal angewiesen werden auf das einschlägige Konto in Hong Kong. Wir akzeptieren (fast) jede Währung, von der norwegischen Krone bis zur indischen Rupie.

Im Normalfall wird als erster Eigentümer auf dem Lagerschein seitens des für die Emission des Wertpapieres zuständigen Schweizer Finanzdienstleisters ein Unternehmen eingetragen, mit dem wir rechtlich eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut haben. Dieses Unternehmen erfüllt unsere Anforderungen hinsichtlich der Vertraulichkeit der Kundendaten.

Nach Eingang des Lagerscheins weit entfernt von Europa wird mittels Indossament das Eigentum auf den Kunden und tatsächlich Berechtigten übertragen.

Davon wird niemandem Mitteilung gemacht.

Der Kunde hat natürlich das Recht, daß die Übertragung dem Schweizerischen Finanzdienstleister mitgeteilt wird, der zusammen mit dem Lagerbetreiber für die Lagerung verantwortlich ist.

Der Schweizer Finanzdienstleister handelt selbst nicht mit Edelmetall, Interessenskollisionen insoweit sind ausgeschlossen.