Panamágesellschaft

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Vom Pauschalpreis umfaßt:

  • Notarskosten;
  • Stammkapitalsteuer auf der Grundlage eines solchen von US-Dollar 10.000,00;
  • Gebühr für amtlichen örtlichen Repräsentanten;
  • Bearbeitungsgebühren;
  • Gründungsurkunde, auch übersetzt in englische Sprache;
  • zwei ausgestellte Aktienzertikate (auf Namen oder Inhaber);
  • Registrierungszertifikat der Gesellschaft ("Certificate of good standing"), versehen mit Apostille;
  • drei nominelle Direktoren im ersten Jahr;
  • Generalvollmacht der Gesellschaft zugunsten gewünschter Person im Rahmen eines separaten Dokumentes (bedeutet komplette Kontrolle über die Geschäftsaktivitäten, gibt das Recht, Bank- oder Brokerkonten zu errichten, Verträge wirksam für die Gesellschaft zu unterzeichnen usw.) – auch die Ausstellung einer Blankovollmacht ist möglich (Vorsicht wegen Mißbrauchsgefahr bei abhanden kommen);
  • Jahres-Franchise-Steuer für das erste Jahr;
  • Verwahrung der Gesellschaftsdokumente oder Übersendung per Kurier an gewünschte Anschrift;
  • Registro Mercantil in der Dominikanischen Republik;
  • Registro Nacional del contribuyente (RNC).

Die Kosten:
US-Dollar 2.720,00.

– Es fallen keine Übersetzungskosten an –

Für die Begründung der Offshoregesellschaft benötigen wir von Ihnen:

  • Drei Namensvorschläge in der Reihenfolge, in der Sie die Namen favorisieren (wir empfehlen spanische Namen in diesem Fall);
  • Angabe (Beschreibung) des Gesellschaftszweckes;
  • Angabe Ihrer Anschrift (einschl. Telefon-, Faxnummer, E-Mail;
  • nur soweit abweichend die Anschrift (ggf. einschl. Telefon- und Faxnummer), wohin Korrespondenz oder Kuriersendungen gesandt werden sollen;
  • soweit abweichend, komplette Anschrift und Paßkopie der zu bevollmächtigenden Person;
  • Beglaubigte Fotokopie des gültigen Reisepasses der an der Gesellschaft wirtschaftlich berechtigten Person (vorab als eingescannte Email-Anlage übersenden oder als Fax).

Die zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft zu zahlenden

Folgekosten

sind nach Ablauf des ersten Jahres und natürlich danach

alljährlich

zu entrichten für die Direktoren, die Franchise-Steuer, Gebühr des amtlichen Repräsentanten und sämtlicher Formalien. Diese betragen

US-Dollar 1.050,00.

Keine weitergehenden Steuerzahlungsverpflichtungen, egal wie hoch Umsatz / Gewinn der Gesellschaft ist, keinerlei Buchführungsverpflichtungen, keine Assambleas.

  • Natürlich in der Dominikanischen Republik Verpflichtung zur Abgabe der alljährlichen Steuererklärung;
  • alle zwei Jahre ist die Registro Mercantil zu erneuern.