Panamá S.A.

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Eigentümerin der dominikanischen Immobilie

Grunderwerbsteuer und ggf. Grundsteuer zahlt natürlich auch die panamesische Gesellschaft im Land. Es geht ja gar nicht um Steuerhinterziehung zum Nachteil des dominikanischen Staates.

Viele Deutsche mit einem Ferienhaus in Spanien erleben derzeit, wie deutsche und spanische Fahnder brüderlich vereint nach den Eigentümern fahnden und danach, ob die Immobilie nicht irgendwann einmal vor vielen Jahren mit eventuell nicht versteuertem Einkommen erworben worden war. Oder waren vielleicht Mieteinnahmen verheimlicht worden.
Die derzeitigen Probleme in Spanien wären mit der Panamá-Gesellschaft vermeidbar gewesen.

Wissen wir, ob irgendwelche teutonischen Fahnder nicht auch unser Land einmal ins Visier nehmen und sich mit diversen Chicas  aus einschlägigen Notariaten auf Staatskosten aus ermittlungstaktischen Erwägungen einlassen?

Eigentum haben ist das Eine.
Eigentum zeigen ist das Andere.

Auch bei einem Verkauf der Immobilie mittels des Verkaufs der Panamá-Gesellschaft stehen sich sowohl Käufer wie Verkäufer der Gesellschaft (wirtschaftlich der Immobilie) besser als bei einer dominikanischen Gesellschaft.
Bei der dominikanischen Gesellschaft kommt es zu einer offiziellen Umschreibung der Gesellschaft auf den / die Neueigentümer. Der alte Eigentümer zahlt Steuern auf den Verkauf seiner Aktien (was viele "Häusleverkäufer per S.A. Übertragung" erst merken, wenn im darauffolgenden Jahr das dominikanische Finanzamt kommt), der Neueigentümer wird ebenfalls zur Kasse gebeten, wenn auch geringer als bei einem direkten Kauf der Immobilie.

Bei der panamesischen Gesellschaft wird nichts umgeschrieben im Register – alles klar?

Registro Mercantil und RNC sind neuerdings auch für die Panamá-Gesellschaft in der Dominikanischen Republik leicht zu erlangen.