Infrastruktur

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Verfügen sollte man über eine

Holding Gesellschaft,

die sich ggf. an allen denkbaren Unternehmungen bei Bedarf rechtlich beteiligen darf.

  • Die Holdinggesellschaft sollte ein Konto eröffnen. Auf diesem Bankkonto sollten schon einmal Finanzmittel geparkt werden, die im Bedarfsfalle schnell abrufbar sind.
  • Sinnvoll ist immer, wenn die Holdinggesellschaft die Möglichkeit mitumfaßt, die wirtschaftlichen Eigentümer zu anonymisieren.
  • Sie sollte sehr variabel einsetzbar sein gerade deshalb, weil man im Augenblick Details der sich abzeichnenden Entwicklung noch nicht einschätzen kann.
  • Darüberhinaus sollte diese Gesellschaft in einer Jurisdiktion beheimatet sein, die die größtmöglichen steuerlichen Vorteile bietet, im Idealfall also in einer Steueroase.
  • Wenn dann die Gesellschaft ihre Dokumente auch noch in der spanischen Sprache bereithält, die auch die Landessprache Kubas ist, dann haben wir einen erfolgreichen Grundstein gelegt.

Eine Gesellschaft aus der

Finanzmetropole für Mittel -und Südamerika, Panamá,

drängt sich geradezu auf.

Leistungsangebot der Internetkanzlei

Unser Anfang 2004 neu entwickeltes Komplettangebot einer anonymen Offshoregesellschaft in Panamá sichert allein deshalb von vornherein die Anonymität, weil die üblicherweise zu diesem Zweck zusätzlich zu zahlenden drei nominellen Direktoren
von unserem Preis schon mitumfaßt sind ebenso wie eine Handlungsvollmacht für die Gesellschaft in Form eines separaten Dokumentes, die Franchise-Steuer von US-Dollar 250,00 für das erste Jahr und für alle Dokumente eine ordnungsgemäße Echtheitsbeglaubigung.

Der

Komplettpreis

von

US-Dollar 2.170,00

umfaßt mithin:

  • Notarskosten;
  • Stammkapitalsteuer auf der Grundlage eines solchen von US-Dollar 10.000,00;
  • freie Wahl, ob Namens- oder Inhaberaktien ausgestellt werden sollen;
  • Gebühr für amtlichen örtlichen Repräsentanten;
  • Bearbeitungsgebühren;
  • Gründungsurkunde übersetzt in englische Sprache;
  • zwei ausgestellte Aktienzertikate (auf Namen oder Inhaber);
  • Registrierungszertifikat der Gesellschaft ("Certificate of good standing") , versehen mit Apostille;
  • drei nominelle Direktoren im ersten Jahr;
  • Generalvollmacht der Gesellschaft zugunsten gewünschter Person im Rahmen eines separaten Dokumentes (bedeutet komplette Kontrolle über die Geschäftsaktivitäten, gibt das Recht, Bank- oder Brokerkonten zu errichten, Verträge wirksam für die Gesellschaft zu unterzeichnen usw.) – auch die Ausstellung einer Blankovollmacht ist möglich (Vorsicht wegen Mißbrauchsgefahr bei abhanden kommen);
  • Jahres-Franchise-Steuer für das erste Jahr;
  • Verwahrung der Gesellschaftsdokumente oder Übersendung per Kurier an gewünschte Anschrift.

Wir benötigen:

  • Drei Namensvorschläge in der Reihenfolge, in der die Namen favorisiert werden;
  • Angabe (Beschreibung) des Gesellschaftszweckes;
  • Angabe der Anschrift (einschl. Telefon-, Faxnummer, E-Mail;
  • nur soweit abweichend die Anschrift (ggf. einschl. Telefon- und Faxnummer), wohin Korrespondenz oder Kuriersendungen gesandt werden sollen;
  • Beglaubigte Fotokopie des gültigen Reisepasses;
  • Überlassung einer Verbrauchsrechnung an die angegebene Anschrift wie Telefon-, Strom, -Gasrechnungen;
  • Zahlung der Kosten (s. oben).

Die zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft zu zahlenden

Folgekosten

sind nach Ablauf des ersten Jahres und natürlich danach

alljährlich

zu entrichten für die Direktoren, die Franchise-Steuer, Gebühr des amtlichen Repräsentanten und sämtlicher Formalien. Diese betragen

US-Dollar 1.050,00.

Keine weitergehenden Steuerzahlungsverpflichtungen, egal wie hoch Umsatz / Gewinn der Gesellschaft ist, keinerlei Buchführungsverpflichtungen.