Goldeigentum & Goldverbot

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Goldeigentum in Zeiten des Goldverbotes

  • Wir haben uns zusammen mit Geschäftspartnern Gedanken gemacht, wie wir unsere Kunden vor einem Goldverbot und einer Konfiszierung von Gold schützen können.

 

Und weiter:

  • Wie unsere Kunden ihr Gold weiter nutzen können, obwohl sie in einem Land leben, in dem das Goldverbot gilt.

 

Es ging uns hierbei nicht um den Schutz von „Gold im Sinne von Spielzeug“:

  • Es geht uns nicht um Goldschmuck.
  • Es geht uns nicht um eine überschaubare Menge an Goldmünzen, seien es Philharmoniker oder Krügerrand.
  • Es geht uns auch nicht um die kleinen Barren von 1g oder 5 g. Einige wenige 1-Unzen Barren werden wohl auch eher nicht konfisziert werden.

 

Es geht uns um den Schutz der

echten Investition in Gold.

Es geht uns um Vermögensschutz, nicht um Bewahrung von „Gold als Spielzeug“, das der Staat wohl eher nicht  abgreifen wird.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Obrigkeit nicht weiss, dass man Goldinvestor ist. Man zeigt einem Dieb nicht, dass man Vermögen hat. Das ist reiner Selbstschutz.

Beispielhaft zitieren wir einen Goldhändler aus Deutschland, der mit

„Anonymer Kauf möglich“

wirbt. Er führt auf seiner Webseite aus:

„Die EU hat das Geldwäsche-Gesetz verschärft. Gold anonym kaufen und ein Tafelgeschäft Gold bis 14.999 Euro in bar abwickeln zu können, ist vielleicht nicht mehr lange möglich. Das hört sich etwas zu drakonisch an? In China galt noch bis zum Jahr 2002 ein Goldbesitzverbot, und bis 1973 galten in 170 Staaten der Welt Restriktionen bezüglich des Goldes. Es ist also sinnvoll, Gold anonym kaufen zu gehen, so lange das Tafelgeschäft Gold noch möglich ist. Beim Tafelgeschäft Gold erfährt niemand, wer Sie sind, oder wie viel Geld Sie in Gold investieren. Gold anonym kaufen funktioniert ohne Ausweispapiere oder sonstige Dokumente. Das ist das grundlegende Prinzip vom Tafelgeschäft Gold, eines der wenigen Geschäfte, die noch frei und relativ unbeschränkt ablaufen.“

Das alles ist richtig. Aber der Goldhändler erkennt selbst, dass sein Geschäftsmodell des anonymen Goldkaufes seinem Ende entgegengeht, wenn er ausführt, alles sei „vielleicht nicht mehr lange möglich.“

  • Die Nutzung von Bargeld wird immer weiter begrenzt. Für eine Menge, die wirklich Schutz vor nennenswerten Vermögensverlusten bietet, ist das Tafelgeschäft schon heute nicht mehr brauchbar.
  • Registrierungsfreie Goldkäufe in bar werden damit begrenzt auf “Spielzeuggrösse”.

Der bedauernswerte Goldhändler in Euroland wird Gewährleistung von Anonymität allenfalls bei Kleinsummen  versprechen können. Er leidet unter dem

Fluch des falschen Geschäftssitzes.

Er betreibt sein Goldgeschäft in Deutschland, in Euroland. Er ist den dortigen Gesetzen verpflichtet. Das ist jeder. Auch in der Schweiz müssen Goldhändler ihre Kunden, die für mehr als CHF 15.000 einkaufen, die Daten registrieren und vorhalten. Für einen in der Schweiz wohnhaften Goldkäufer dürfte das bis aus weiteres unproblematisch bleiben, nicht aber für Käufer mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz.

Natürlich – auch wir sind den Gesetzen in dem Land verpflichtet, in dem wir unser Geschäft betreiben.

Das Geschäft betreiben wir aber nicht in der Eurozone, auch nicht in den USA. Wir sind zwar auf dem amerikanischen Kontinent geschäftlich aktiv, aber in Panama.

  • Und in Panama wird die Privatsphäre geachtet.
  • Niemand in Panama interessiert sich darüberhinaus für Geschäfte, die nicht innerhalb Panamas getätigt werden.
  • Panama verlangt auch keine Steuern für Geschäfte, die man zwar von Panama aus betreibt, aber der Geschäftspartner, der Kunde, nicht in Panama ansässig ist.

Hier ist die Welt noch in Ordnung, hier herrscht das territoriale Besteuerungsprinzip – und, wie gesagt, die Achtung vor der Privatsphäre der Menschen.

Wenn wir versprechen, wir behandeln alle Geschäfte diskret, dann versprechen wir etwas, was wir tatsächlich von Rechts wegen auch wirklich versprechen dürfen.

Das ist ein wesentlicher Unterschied, das ist DER wesentliche Unterschied zu vielen ebenfalls seriösen Goldhändlern in der Eurozone und der Schweiz, die aber Daten der Kunden „für den Fall der Fälle“ vorzuhalten verpflichtet sind.

Wir sind weiter gesetzlich nicht verpflichtet

  • unsere Kunden zu registrieren,
  • die Anonymität unserer Kunden zu verletzen,
  • einer Steuerbehörde Belege liefern zu müssen, nämlich weil Einnahmen aus dem panamaischen Ausland nicht steuerpflichtig sind.

Niemand in Panama will diese Rechtslage ändern.