Geldwäschegesetz der Schweiz

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 Der Jahresbericht schon aus dem Jahr 2002 der Meldestelle für Geldwäsche lieferte laut Vez in dreifacher Hinsicht Daten für diese Einschätzung.

  • Erstens gab es in diesem Jahr 652 Verdachtsmeldungen – 56 Prozent mehr als im Jahr davor.
  • Zweitens gingen aus dem so genannten Parabankensektor – zu dem beispielsweise Versicherungen, Geldwechsel-Stuben und Anwälte zählen – erstmals mehr Meldungen als von Banken ein. Diese Entwicklung sei ein Zeichen dafür, daß die Sensibilisierung im Nichtbankensektor gestiegen sei, sagte der BAP-Direktor.
  • Drittens ging die Höhe der Gelder, die von den Verdachtsmeldungen betroffen waren, im letzten Jahr deutlich zurück: Es waren noch 666,5 Millionen Franken (435 Millionen Euro), verglichen mit 2,728 Milliarden Franken im Jahr 2001. Weil auch der durchschnittliche Betrag pro Verdachtsfall zurückging – auf rund eine Million Franken nach zwei bis 6,5 Millionen Franken in den vier vorangegangenen Jahren -, kann diese Entwicklung laut Vez als Zeichen dafür gewertet werden, daß das Schweizer Abwehrkonzept präventive Wirkung entfaltet.

Wie die Leiterin der Meldestelle, Judith Voney, schon seinerzeit erläuterte, schnellten vor allem die Meldungen aus einer einzelnen Branche in die Höhe. Es geht um den internationalen Zahlungsverkehr, in dem so genannte Money-Transmitter Bargeldtransfers innerhalb kürzester Zeit abwickeln. Hier hat 2002 offensichtlich ein Umdenken stattgefunden, haben sich doch die Meldungen über verdächtige Transaktionen gegenüber dem Vorjahr auf 280 verfünffacht. Wir wissen, daß diese Zahlen im Jahr 2003 nochmals dramatisch angestiegen waren.

Wir bemühen uns, bald einen aktuelleren Bericht zu erhalten.