Die Besteuerung

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Abgeltungsteuer

  • Kursgewinne von Aktien, die bis zum 31.12.2008 gekauft werden, bleiben steuerfrei (wenn sie länger als ein Jahr im Depot gehalten werden). Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab 1. Januar 2009 gekauft werden, gilt dann sofort die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Für Zertifikate wurden andere Fristen beschlossen.
  • Bis zum 31.12.2008 gilt für die Besteuerung von Dividenden das Halbeinkünfteverfahren, ab 01.01.2009 werden sie voll versteuert.
  • Immobilien und Immobilienfonds („Betongold“): Gewinne aus dem Verkauf von Wohnungen oder Häusern sollen auch nach 2009 steuerfrei sein, wenn die für Immobilien geltende zehnjährige Haltefrist abgelaufen ist.
  • Ein ganzes Jahr lang Belege zu horten, um dem Fiskus Spesen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften nachzuweisen, lohnt sich ab 2009 nicht mehr: Mit dem neuen Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro sind künftig alle Werbungskosten abgegolten. Diese neue Pauschale ersetzt den alten Sparerfreibetrag (und der wurde zum Jahresbeginn 2007 erst von 1.371 Euro auf 750 Euro pro Person gekürzt; zzgl. Werbungskostenpauschale von 51 Euro). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten (z.B.Kauf- und Verkaufsspesen für Wertpapiergeschäfte) ist ausgeschlossen.
  • Verluste aus Aktiengeschäften können wie bisher nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
  • Für Zertifikate, die ab dem 14. März 2007 erworben wurden und werden, endet die Chance, sie nach einem Jahr steuerfrei verkaufen zu können, bereits am 30. Juni 2009: Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen so Steuergestaltung verhindern.

Wir denken:

Steueroptimierung über eine Gesellschaft oder Stiftung aus Panamá ist da vorzuziehen.