Die bessere Schweiz

_botte_und_hochhauser_singapur.jpg
Download PDF

Die steuerliche Planung in Singapur ist einfach im Vergleich mit anderen Steuerjurisdiktionen der Welt. Das fortschrittliche Steuerrecht ist einfach und unternehmensfreundlich.

Steuern werden erhoben lediglich auf Einnahmen, die aus dem Inland stammen

 

Die Auslandseinnahmen dürfen natürlich keine „kick-backs“ aus Singapur sein.

Macht man doch Einnahmen in Singapur, ist das nur halb so schlimm:

 

Bis zu einem Jahresgewinn von SGD 200.000 (etwa USD 145.000,00) sind auch derartige Gewinne in den ersten 3 Jahren der Existenz der Gesellschaft von der Körperschaftssteuer befreit.

Die Einkommensbesteuerung natürlicher Personen in Singapur beträgt im Durchschnitt 9%.

Die Singapur Gesellschaft ist erst verpflichtet sich steuerlich registrieren zu lassen hinsichtlich der Goods & Services Tax (GST), wenn die jährlichen Verkäufe SGD 1 Million (etwa USD 720.000,00) übersteigen.

Unbekannt sind in Singapur Kapitalgewinnsteuern, Schenkungsteuern und Grundsteuern.

 

Nach Angaben der Zentralbank sind in Singapur 108 Geschäftsbanken und 49 Investmentbanken aktiv, um Investoren buhlen noch weitere 178 lizenzierte Finanzdienstleister. Die Finanzbranche wird subventioniert, und auch sonst ist das Abgabenklima mild.

 

singapur_dw_wirtsch_516280g.jpg

 

 

Der Weltbank-Studie "Paying Taxes 2008" zufolge bietet Singapur für Unternehmen nach den Malediven das transparenteste Abgabensystem der Welt – vor Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Deutschland folgt abgeschlagen als 67. von 178 Ländern, knapp vor Bhutan.

Attraktive Angebote macht die Insel auch ausländischen Managern, die zeitweise dort arbeiten: Bleiben sie nicht länger als 183 Tage im Staat, sind für die dortigen Einkünfte maximal 15 Prozent fällig; ist der Aufenthalt gar kürzer als 60 Tage, fordern die Behörden gar nichts. Der Clou: Wird das Geld nicht vom deutschen Arbeitgeber, sondern von einer Tochtergesellschaft in Singapur gezahlt, hat auch der deutsche Fiskus keinen Zugriff.

 

Aber auch für Bewohner des Stadtstaats und für Kapitalanleger ist Singapur günstig: Der Spitzensteuersatz ist 2007 von 21 auf 20 Prozent gesunken. Kapitaleinkünfte werden, wie in Hongkong, vom Staat nicht angetastet. Kein Wunder, daß die EU in Singapur besonders viel Schwarzgeld aus Europa vermutet. Ein Indiz: Gerade Schweizer Banken wie Crédit Suisse oder UBS haben ihre Präsenz vor Ort massiv ausgebaut. Steuerfahnder argwöhnen, dass die Konten und Depots zahlreicher Kunden jetzt offiziell in den dortigen Niederlassungen stationiert sein könnten – während die Ansprechpartner der Kunden weiter bequem erreichbar in den Schweizer Filialen sitzen. Doch das dürfte eher Hoffnung als Argwohn sein, denn letztlich kommt man über die Schweiz und dem neuen Volkssport „Datenklau“ leicht an deren Informationen; die westlichen Hochsteuerländer schrecken selbst vor Hehlerei nicht zurück.

 

Doch dafür kann Singapur nichts. Man geht einfach nicht zu internationalen Großbanken, die aufgrund Ihrer Abhängigkeit von den Staaten und ihrer unüberschaubaren Struktur ein Tummelplatz für Diskretionslöcher sind. Man geht immer besser zu lokalen Banken. Die sind ohnehin sicherer als die hemmungslosen Zocker mit den einst wohlklingenden Namen.

 

Wie viel Geld wirklich in den Fernen Osten geflossen ist, weiß niemand. Sicher ist aber: Bis hierhin reicht der Arm der europäischen Steuerbehörden nicht. Selbst wenn sie einem Hinterzieher auf die Schliche gekommen sind und gewichtige Indizien präsentieren können – Singapurs Banken halten dicht.

 

Der Kleinstaat ist für seine unkooperative Haltung gegenüber ausländischen Steuerbehörden bekannt.