DBA mit Schweiz

Schweizer Stadtlein
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Der Kehrseite der Medaille:

 

Von diesem Augenblick an wären die Deutschen mit Vermögen in der Schweiz wieder in der Gefahr, „Steuerhinterzieher“ zu werden – zumindest in Höhe der Differenz zwischen deutschem und Schweizer Steuersatz. Und genau dies wollen die meisten ja vermeiden. „Die Bundesregierung kann bilaterale Abkommen durch neue Gesetze einseitig aushebeln“, warnt Marcus Hornig, Steuerberater bei der WTS AG in Düsseldorf.

Eine Steuer, die in der Schweiz niedriger ausfallen würde als in Deutschland, wäre zudem europarechtlich problematisch. Denn Staaten wie Luxemburg, Österreich und auch die Schweiz erheben seit 2005 die anonyme EU-Zinssteuer, die im Juli von 20 auf 35 Prozent steigt. Würde die Schweiz ausscheren und deutschen Anlegern einen niedrigeren Satz bieten, dürfte das Proteste in Luxemburg und Österreich auslösen – selbst wenn die Schweizer Abgabe nicht nur für Zinsen, sondern auch für andere Kapitalerträge gilt.

Ob die Kalkulation von Schwarzgeld-Anlegern aufgeht, ist also ungewiss. Und es kommen mehr Ungewissheiten hinzu:

Ein besonders großes Fragezeichen stand hinter der Strafsteuer.

In der Schweiz war von nur 20% des geheimen Vermögens als Strafsteuer die Rede, die Banken nach Berlin überweisen sollen – ohne die Namen der Hinterzieher zu nennen. Das steht nur noch als unterster Satz zur Debatte; es werden 30% werden. Trotz der Anonymität wolle der deutsche Fiskus im Gegenzug Straffreiheit gewähren, heißt es. Stünde also irgendwann ein Fahnder vor der Tür, könnten Betroffene entspannt auf die gezahlte Strafsteuer verweisen.

Für garantierte Straffreiheit müsste der deutsche Gesetzgeber das Abkommen mit der Schweiz erst mal in nationales Recht umsetzen.

Oft besteht der geheime Schatz aber aus Schwarzeinnahmen, sodass nicht nur Kapitalertragsteuer, sondern auch

  • Umsatz-,
  • Gewerbe-
  • und Einkommensteuer

fällig sind. In derartigen Fällen ist nach einer Selbstanzeige oft weit mehr als die Hälfte des Vermögens weg. Wären für einen Ablass auch in solchen Fällen nur 20% oder 30% fällig, dürfte das Verfassungsgericht kaum mitspielen.