CAFTA und die Folgen

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Sofort zugunsten der USA von Zollzahlungen freigestellt werden

  • Produkte der Informationstechnologie,
  • Ausrüstungsgüter für Landwirtschaft und Bau,
  • Papierprodukte,
  • Holz,
  • Medikamente sowie
  • medizinische und wissenschaftliche Ausrüstungsgüter.

Zölle auf in den USA produzierten Autos und Autoersatzteile werden im Laufe von 5 Jahren allmählich zollfrei gestellt.
Die Dominikanische Republik tritt dem "Informationstechnologie Abkommen" der Welthandelsorganisation (WTO) bei.

2.
Mehr als die Hälfte der Landwirtschaftsprodukte der USA werden sofort zollfrei gestellt wie

  • Mais,
  • Baumwolle,
  • Weizen,
  • Sojabohnen,
  • viele Früchte- und Gemüsesorten sowie
  • vorgefertigte Lebensmittelprodukte.

Darüberhinaus werden die Zölle innerhalb von 15 Jahren hinuntergefahren, innerhalb von 20 Jahren werden schließlich insoweit alle Zölle endgültig beseitigt sein.
Zollfreie Einfuhr, allerdings mit Quotenbeschränkungen, wird es geben für

  • Rind- und Schweinefleisch,
  • Geflügel,
  • Reis und
  • Milchprodukte.

3.
Innerhalb des ersten Jahres kann die Dominikanische Republik Zucker in die USA exportieren in Höhe von 0,12% der gesamten amerikanischen Zuckerproduktion (CAFTA insgesamt mit Dominikanischer Republik zusammen hat im ersten Jahr eine Quote von 1,3%, die bis zum 15. Jahr ansteigt auf 1,9%).

4.
Die Dominikanische Republik wird den Marktzutritt für Dienstleistungsunternehmen uneingeschränkt gestatten, insbesondere neuen Zutritt gewähren in der

  • Telekommunikation,
  • bei Expresszustellungsunternehmen,
  • Computerdienstleistungen und damit verwandten Unternehmungen,
  • im Tourismus,
  • im Energiesektor,
  • beim Transport,
  • Bau- und Maschinenbau,
  • bei Finanzdienstleistungen und Versicherungen,
  • in der audio-visuellen Unterhaltungsbranche,
  • für Gewerbebetriebe, Umweltunternehmungen und weiteren Bereichen.
Die Dominikanische Republik hat wie die mittelamerikanischen Länder zugestimmt, Händlerschutzbestimmungen abzuändern, die bislang US-Firmen zwangen, umfassende und ineffiziente Verträge mit einheimischen Vertriebsunternehmen abzuschließen.

5.
Der rechtliche Schutz für Patente, Gebrauchsmuster und Geschäftsgeheimnisse im Eigentum von US-Amerikanern wird gestärkt. Insbesondere geht es hierbei um Software, Musik, das geschriebene Wort und Videos.

6.
Das Abkommen umfaßt ein sicheres, juristisch in Gesetzesform zu fassendes Rahmenwerk zugunsten von US-Investoren in der Dominikanischen Republik und umfaßt die Verpflichtung zur Schaffung einer Rechtsweggarantie in Fällen von Streit zwischen Investoren und der staatlichen Obrigkeit.

7.
US-Firmen wird ein fairer und überprüfbarer Marktzutritt gewährt bis hin zu Dienstleistungen für dominikanische Staatsbetriebe; sie sollen vor Korruption geschützt werden.

8.
Vertragsgemäß darf keine staatliche Institution eines jeden Mitgliedslandes in handelsrechtlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne Normen entwerfen, Gesetze und Verordnungen vorschreiben, ohne – zuvor! –

  • a) das Sekretariat der innerstaatlich für die Umsetzung des Gemeinschaftsvertrages verantwortlichen Institution zu informieren. In der Dominikanischen Republik ist das die "Secretaría de Estados de Industria y Comercio" – SEIC – ;
  • b) immmer die USTR der USA;
  • c) immer die entsprechenden Institutionen der einzelnen mittelamerikanischen Mitgliedsländer.

Alle sprechen bei allem mit

Die Aufzählung ist nicht umfassend, sondern richtet uns wichtig erscheinende Schlaglichter auf das Vertragswerk.

Das CAFTA-Vertragswerk (in englischer Sprache)