Blick ins Geschichtsbuch

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Die Währungsreform der 20er Jahre

„Rechtzeitig“ vor der Hyperinflation 1922/23 mußten beispielsweise wohlhabende Deutsche mit einem Vermögen von über 100.000 Mark eine Zwangsanleihe zeichnen, denn die Möglichkeit des Deutschen Reiches, sich auf dem Kapitalmarkt zu finanzieren, war zusammengebrochen. Das Deutsche Reich stand da wie heute Griechenland dastehen würde ohne die Europäische Union.

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Eine Tilgung der Zwangsanleihe war ab November 1925 vorgesehen. Aber inzwischen setzte die Hyperinflation ein. Der Betrag von 1 Million Mark war schon Ende 1923 absolut nichts mehr wert. Die Vermögenden waren faktisch enteignet worden.

Dieses Schicksal traf natürlich nicht nur die Zwangsanleihe. Das Geld auf dem Sparkonto löste sich ebenso in Luft auf.

Sie hätten ihr Geld nicht verlieren müssen. Genau in jener Zeit wurde das Bankgeheimnis in der Schweiz erschaffen. Wer intelligent war, rettete sein Vermögen dort hin und erwarb dort Gold.

Die Währungsreform nach dem 2. Weltkrieg

25 Jahre später, im Juni 1948, wiederholte sich die Geschichte schon wieder. Das Geld der Deutschen wurde fast komplett wertlos und eine ganze Generation verlor bis auf einen kleinen Rest all ihre Ersparnisse.

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Schon Monate vor der Währungsreform wurde in den USA das Geld heimlich gedruckt.  Ab Oktober begann man mit dem Druck in New York und Washington. Fertig gedruckt waren die Geldscheine im Wert von 10,4 Mrd. DM bis März 1948, um anschließend unter dem Tarnnamen "Bird Dog" via Bremerhaven nach Frankfurt/Main gebracht zu werden. Dort lagerten die Banknoten wohlbehütet bis zum Tag der Währungsreform im alten Reichsbankgebäude. Ab 14. Juni wurde das Geld mit 800 Lastwagen und Sonderzügen zu den Landeszentralbanken befördert und zwei Tage später zu den Ausgabestellen. 

In den Tagen vor dem 20. Juni, dem Tag der Geldausgabe, stiegen die Reichsmarkpreise in ungeahnte Höhen. Die bevorstehende Währungsreform erwartend wurden Waren entweder massiv gehortet oder man versuchte, noch so viel Reichsmark wie möglich in knappe Güter umzusetzen. Am 18. Juni verkündeten die Westalliierten die ersten beiden Gesetzte zur Neuordnung des Geldwesens, das Währungsgesetz und das Emissionsgesetz, die zum 21. Juni in Kraft traten (am 23. Juni in West Berlin). Zum 27. Juni trat das dritte Gesetzt zur Neuordnung des Geldwesens, das Umstellungsgesetz, in Kraft.

Was war im Ergebnis passiert?

Die Musterrechnung macht es deutlich:

 

 Guthaben alt  100 RM
 Guthaben neu  10 DM
 Freigegeben  5 DM
 Festkonto  5 DM
 Freigabe Festkonto

 1 DM;

0,50 DM auf Anlagekonto bis 1954;

Rest verfallen 

 

 

Aus 100 RM wurden also nur 6,50 DM, was in der Bevölkerung großen Unmut auslöste.

Am 20. Juni wurden insgesamt 5,7 Mrd. DM in Verkehr gebracht und bis 26. Juni rund 37 Mrd. RM aus dem Verkehr gezogen. 

Von großen Teilen der Bevölkerung wurde es als ungerecht empfunden, daß Eigentümer von Sachwerten deutlich besser davongekommen waren. In der Folgezeit kam es zu einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen, die den Lastenausgleich regelten: Eine Sondersteuer in Höhe von 50% wurde den Vermögenden auferlegt, zahlbar in 30 Jahren ab dem 1. April 1949. Das "Hypothekensicherungsgesetz" vom September 1948 entzog dem Schuldner den Abwertungsgewinn, indem dieser verpflichtet wurde, die Tilgungsraten an den Lastenausgleichsfonds zu zahlen. In den darauf folgenden Jahren wurden noch eine Reihe von Gesetzen und Novellen zur Regelung von Einzelfällen erlassen bis der Lastenausgleich 1979 mit der Aufhebung der Vermögensabgabe zu einem Ende kam. 

Über die Jahre wurden summa summarum 109 Mrd. DM umverteilt.

Lehren aus den Geschichtsbüchern

Nicht verloren oder umverteilt worden waren abermals Vermögenswerte, die umsichtige Deutsche rechtzeitig in die Schweiz verbracht hatten.

 

Für intelligente Deutsche war das Ausland somit stets ein Hort, sein Vermögen zu sichern – während der Krise und auch nach der Krise (Umverteilung durch sogenannten Lastenausgleich).

 

Natürlich ist im Falle eines Kollapses eine Immobilie in Deutschland besser als bloßes Papiergeld. Aber es droht dann die Zwangshypothek mit dem wohlklingenden Namen „Lastenausgleich“ zum Zwecke der Umverteilung der Verluste, die man selbst als Sachwerteigentümer gar nicht so stark zu beklagen hatte.

Alle – restlos alle – Vermögenswerte sind in einer rechtssicheren Jurisdiktion im Ausland besser aufgehoben als in Deutschland, der EU oder mit der EU verbundenen Ländern. Hier ist in erster Linie die Schweiz zu nennen, die über das Schengen Abkommen zum Hilfswilligen (HiWi) der EU wird. Es ist zu bezweifeln, daß im Falle der Krise die Schweiz sich noch „auf Schengen“ gestützten Argumenten widersetzen wird können oder gar wollen.

 

In Sachen Vermögenssicherung ist die Schweiz ein toter Hund geworden.

Was in den letzten Währungsreformen für intelligente Deutsche die Schweiz war, sind in der globalisierten Welt von heute Staaten wie Singapur und Panamá – auch Hong Kong ist zu nennen als neue Wirtschafts- und Finanzmetropole.

Am besten verteilt man Vermögenswerte auf diese drei Orte – oder auch einige mehr.

 

 

  • Von Hong Kong oder Singapur aus sichert man sein Vermögen durch intelligente Vermögensanlagen in den Zukunftsregionen Asiens,
  • von Panamá aus in denen Lateinamerikas wie Brasilien.

 

Wie viel Zeit bleibt noch? – Man schaue in die Zeitung.

Nur weg – nichts wie weg!

 

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