Besondere Vorteile

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Die Vorteile ganz konkret

  • Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
  • es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá. Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
    • Einkommensteuern,
    • staatlichen Gebühren,
    • Erbschaftsteuern,
    • Verkaufssteuern;
  • es ist gesetzlich nicht zwingend gefordert, den Namen des Stifters zu veröffentlichen;
  • auch Begünstigte müssen nicht veröffentlich werden ebensowenig wie die mögliche verbindliche Kontrollinstanz des sog "Protectors" der Stiftung – oft der Stifter selbst;
  • jährliche Rechnungslegung ist ebensowenig verbindlich geregelt wie eine Buchführung überhaupt, der Verwaltungsaufwand ist daher minimal;
  • es werden keine alljährlichen Hauptversammlungen gesetzlich vorgegeben;
  • Gründungsformalitäten werden schnell abgewickelt;
  • einfaches Verwaltungsverfahren;
  • vernünftige Begründungskosten und Folgekosten der Verwaltung – ganz im Gegensatz zum "Kostenterror" Liechtensteins;
  • keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Höhe des Stiftungsvermögens;
  • das Stiftungsvermögen muß nicht vor der Begründung der Stiftung zur Verfügung gestellt werden – in Liechtenstein ist das anders – es gibt überhaupt keine Bestimmung, bis wann das Stiftungsvermögen bereitgestellt sein muß;
  • die Stiftung Panamás darf  jegliche private oder geschäftliche Transaktion weltweit und in jeder Währung tätigen;
  • der Stifter, die Mitglieder des Stiftungsrates, Begünstigte, Protector oder anderweitige  Aufsichtsorgane können sowohl natürliche wie juristische Personen sein aus jedem Land und mit jedem Sitz in der Welt;
  • der Stifter muß nicht dem Stiftungsrat angehören;
  • Stifter, Protector, Mitglieder des Stiftungsrates wie andere Aufsichtsorgane können selbst Begünstigte aus dem Stiftungsvermögen sein;
  • unzulässig sind Beschränkungen der Anzahl der Stifter, der Ratsmitglieder, der Begünstigten oder der Protectoren;
  • Stifter und Stiftungsratsmitglieder können ihre Versammlungen überall in der Welt abhalten und nicht nur in Panamá und können sich darüberhinaus auch von Stellvertretern (Bevollmächtigten) vertreten lassen.
Die Stiftung aus Panamá,
weltweit einmalig.