Bedeutung der EU-Zinsrichtlinie

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Die EU-Zinsrichtlinie

Erst hatte man es in Berlin mit der Zinssteuer überaus eilig gehabt. Dann plötzlich und zeitgleich mit der innerparteilichen Diskussion innerhalb der SPD wurde auf die Richtlinie der Europäischen Union zur Zinsbesteuerung gewartet, die von den einzelnen Mitgliedsländern in innerstaatliches Recht umzusetzen war. Warum man aber überhaupt dieser Richtlinie hatte vorauseilen wollen, bleibt unerklärlich und läßt sich eigentlich nur mit mangelhafter Professionalität der Regierenden unter Ex-Kanzler Schröder erklären.

Die EU-Zinsrichtlinie sah vor, daß ab 2005 automatische Kontrollmitteilungen an die Heimatfinanzämter der Anleger geschickt werden, was dann tatsächlich zum 1. Juli 2005 umgesetzt worden ist. Seither gilt europarechtlich eine Mindeststeuer auf Zinsen von 15 Prozent, die einzelnen Staaten haben aber das Recht, auch einen höheren Steuersatz festzulegen. Von 2008 an soll ein Mindestsatz von 20 Prozent gelten, ab 2011 sind 35 Prozent vorgesehen.

Wichtige Bestimmungen der EU-Richtlinie:

Zwölf EU-Länder, dabei natürlich Deutschland, sowie alle 2004 beigetretenen Neumitglieder der EU sollten vom 1. Januar 2005 an (tatsächlich abgeändert auf 1. Juli 2005) Informationen über Zinserträge auf Konten von Gebietsfremden an die EU-Partner weiterleiten. Zunächst sollte das Verfahren schon noch ein Jahr vorher beginnen.

Österreich, Luxemburg und Belgien bewahren hingegen zunächst ihr Bankgeheimnis und erheben eine Quellensteuer: 15 Prozent von 2005 an, 20 Prozent von 2008 an und 35 Prozent von 2011 an. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen gehen an die Heimatstaaten der ausländischen Sparer.
Die Schweiz, die ebenfalls ihr Bankgeheimnis behält, wurde auch mit ins Boot geholt. Sie wird nach dem Modell von Luxemburg, Belgien und Österreich eine Quellensteuer erheben.
Sobald die Nicht-EU-Länder Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino zumindest auf Anfrage Mitteilungen entsprechend den Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über Zinserträge ausländischer Sparer herausgeben, werden sich auch Österreich, Belgien und Luxemburg dem System der routinemäßigen Kontrollmitteilungen anschließen.

Die

derzeitige Rechtslage in Deutschland

ist, daß Aktiengewinne zur Hälfte wie Einkommen mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers versteuert werden, sofern An- und Verkauf der Aktien innerhalb eines Jahres erfolgen; nach Ablauf dieses Jahres sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerfrei.

Hauptthema in der Steuerdiskussion des SPD Parteitages im November 2004 war wieder einmal die Wiedereinführung der Vermögensteuer  gewesen sowie die Erhöhung der Erbschaftsteuer. Zwischenzeitlich ist man der kleine Koalitionspartner unter "der Blume Brandenburgs" als Kanzlerin. Das auch in Zeiten der großen Koalition anhaltende Durcheinander in den Steuerdiskussionen ist schädlich für jegliche zuverlässige Planung, sei es im Unternehmen, sei es hinsichtlich der privaten Vermögensverwaltung. Schon auf dem Sonderparteitag der SPD am 01.Juni 2003 in Berlin hatten die Genossen zusätzlich zur Agenda einem Perspektivantrag zugestimmt, wonach sichergestellt werden sollte, "daß große Einkommen und Vermögen in ausreichender Weise ihren gerechten Beitrag für die Sicherung unserer Zukunft leisten".

Überraschenderweise spielt die Union hier sogar mit: Im

Koalitionsvertrag von Union und SPD

wurde die von den Sozialdemokraten verlangte so genannte Reichensteuer mit folgendem Passus festgeschrieben:

"CDU, CSU und SPD vereinbaren, dass es im Rahmen der notwendigen Konsolidierungsbemühungen eine Erhöhung der privaten Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen (250 0000/500 000) ab dem 1.1.2007 geben soll. Damit steigt für Einkünfte über diese Höhe der Steuersatz auf 45 Prozent. Nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform zum 1.1.2008 betrifft dieser Zuschlag nur die nicht gewerblichen Einkünfte für die Zeit vom 1.1.2007. Bis dahin werden im geltenden Steuerrecht die gewerblichen Einkünfte durch ein Übergangsgesetz von dieser Regelung ausgenommen."

In Europa wird es für eine Vermögensplanung immer ungemütlicher.

Das Handelsblatt titelte seinerzeit, "EU trocknet mit Zinsbeschluß Steueroasen aus", womit die innereuropäischen Steueroasen gemeint waren wie Monaco, die Kanalinseln, Andorra, S. Marino, Liechtenstein und die Schweiz, mit der als "stärkster innereuropäischer Steueroase" teilweise recht rüde seitens der EU verhandelt worden war.
Wo die Schweiz zustimmt, stemmen sich andere zwar feine aber kleine europäische Steueroasen nicht mehr dauerhaft mit Erfolg gegen die wirtschaftliche Macht und den Druck der EU.

In den Steueroasen im karibischen Raum knallten die Sektkorken,

denn dorthin reicht "der lange Arm der EU" natürlich nicht, wenn die Anonymität der Steueroasengesellschaften professionell konstruiert werden. Die OECD gibt sich zwar auch dort große Mühe.

Erfolg haben Fahnder in der Karibik aber nur bei "0815-Konstruktionen" von unprofessionellen Billigstanbietern.