Automatischer Informationsaustausch-AIA

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Wir betrachten den Komplex des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) in diesem Beitrag aus der Sicht der Schweiz.

Um Sanktionen durch die G20 oder OECD zu vermeiden, braucht die Schweiz die Teilnahme am AIA und darum wird ein schweizerisches AIA-Gesetz benötigt. Aus Sicht der Banken hat dies absolute Priorität.

Das erklärte Ziel der G20 und der OECD ist es, im Jahr 2018 mit der Schweiz zum ersten Mal Informationen auszutauschen. Wenn man das als Bankkunde hört, stellt man sich sicher einige Fragen – oder vielleicht auch nur eine, nämlich:

Wer tauscht welche Informationen über wen mit wem aus – und warum?

Beginnen wir mit der Frage nach dem “Warum” des AIA:
Aus Sicht der internationalen Staatengemeinschaft (G20, OECD, u.a.) ist der Austausch von Bankkundendaten das richtige Mittel, um Steuerhinterziehung und -betrug in Zukunft zu unterbinden. Darüber kann man getrost geteilter Meinung sein. Das ändert aber nichts daran, dass der AIA der neue internationale Standard werden wird. Jedenfalls unterstellen wir das einmal an dieser Stelle, wie es auch die Schweiz unterstellt.

Über wen werden Daten ausgetauscht?

Der von der OECD erarbeitete AIA-Standard gilt nur für ausländische Steuerpflichtige, also nicht für Inländer. Wie ein Land diese Frage intern rechtlich regelt, kann es schlussendlich selbst entscheiden.

Und damit sind wir endlich bei der interessantesten Frage angelangt:

Welche Daten werden ausgetauscht?

Antwort: Die Banken müssen den Steuerbehörden diese Angaben liefern:

  1. Die persönlichen Angaben des Kunden: Name, Adresse, Domizil, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort
  2. Die Kontonummer
  3. Den Namen und die Identifikationsnummer der Bank
  4. Den Kontostand am Ende eines Jahres
  5. Und die Bruttokapitalerträge

Nicht gemeldet werden einzelnen Zahlungsvorgänge. Darum bleibt es weiterhin privat, wie der Kunde oder die Kundin das Geld anlegt und wofür er oder sie es ausgibt.

Beim AIA werden die Informationen über Kontoinhaber und Konto bzw. Wertschriftendepot von den Banken an die nationalen Steuerbehörden geliefert. Die Schweizer Banken liefern also nach Bern. Bern tauscht dann die Informationen mit den Steuerbehörden der anderen am AIA teilnehmenden Länder aus, also z.B. mit Berlin.

Die Verantwortung für die Erhebung der Steuern liegt somit vollständig bei den teilnehmenden Steuerbehörden, in unserem Beispielsfall von denen in Deutschland.

Hält man als Deutscher die Bankdienstleistungen in der Schweiz für besser als in Deutschland, kann man problemlos mit einem Euro-Konto in der Schweiz arbeiten. Man zahlt dann die selben Steuern, als wenn man mit dem Banking in Deutschland bliebe, hat aber den besseren Service.