Anwalt und Mandant – sonst NIEMAND

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UNBEFUGTEN IST DER ZUTRITT VERBOTEN

Nachrichtendienste und jedwede staatliche Schnüffelorganisation hat nichts dabei verloren, wenn wir uns mit unseren Mandanten vertraulich austauschen.

Wir stellen Möglichkeiten vor, wie wir ungestört miteinander kommunizieren können. Und das funktioniert. Die Schlapphüte kochen auch nur mit Wasser.

Es hat schon seinen Grund, dass der britische Premier David Cameron verlangt, dass alle verschlüsselten Kommunilkations-Tools – vom Messenger bis zum verschlüsselten Telefon –  Hintertüren für Väterchen Staat einbauen sollen. Man steht in Wirklichkeit immer dann, wenn gut verschlüsselt wird, nur draussen und bekommt nichts mit. Und das ist gut so.

Für die Schlapphüte gibt es bei uns nicht einmal eine Hintertür für die Toilette.

Sie & Wir – sonst niemand!

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im deutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes um ein Grundrecht. Personenbezogene Daten sind auch nach Art.8 der EU-Grundrechtscharta geschützt.

Wir müssen uns nichts vorwerfen lassen, wenn wir dieses Grundrecht

  1. nutzen,
  2. verteidigen
  3. und anderen dabei helfen, das Grundrecht für sich zu verwirklichen…

…nicht zuletzt zum Schutz der Korrespondenz mit uns.