Alle Vorteile auf einen Blick

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ALLGEMEIN

  • Mittel- bis langfristige Lagerung von Edelmetallen (Gold und Silber)
  • Herausgabe von Wertpapieren/Warenpapieren auf eingelagerte Edelmetalle (allozierte und segregierte Lagerung)
  • Vorliegen einer staatlichen Bewilligung zur Herausgabe von Wertpapieren (Regierungsräte der Kantone Zürich und Uri)
  • Anmietung von Hochsicherheitsanlagen in der Schweiz und an weiteren Lagerplätzen weltweit (z.B. Hong Kong)
  • Optimales Preis-/Leistungsverhältnis
  • Optimale Marktzugänge über autorisierte Händler / Banken
  • Ausnützung von Mehrwertsteuervorteilen beim Erwerb von Silber für ausländische Kunden durch Lagerung im Zollfreilager (z.B. Embrach ZH)
  • Unabhängigkeit vom Internet durch physische Wertpapiere
  • Höchste Fälschungssicherheit durch Sicherheitsdruck von Giesecke & Devrient (höher als bei jedem Geldschein)
  • Lagerschein mit staatlicher Bewilligung: Emittiert als Wertpapier – Ausgestaltung als Ordrelagerschein,
  • daher jederzeitiger Übertrag durch einfaches Indossament möglich
  • Wertpapier verbrieft einen jederzeitigen Anspruch auf Herausgabe der hinterlegten Sache
  • Segregierte Lagerung mit Barrennummern
  • oder allozierte Lagerung in Sammelverwahrung

LAGER

  • Alle Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Palladium) in Barren- und Münzenform , demnach in allen Stückelungen und Variationen (vorausgesetzt marktgängig)
  • Bis zu 10 Produkte gleicher Art pro Lagerschein (z.B. 10 x 1 Unze Gold Krügerrand)
  • Lagergebühren für die einzelnen Metalle immer flat über die gesamte „Lebensdauer“ eines Lagerscheines hinweg (bis zur Auslagerung durch den Kunden)
  • Vorabbezahlung der Lagergebühren und damit Gültigkeit des Lagerscheines auf 1-10 Jahre z.B. Gold: 0,6% für fünf Jahre Vorabbezahlung zum aktuellen Kurs verrechnet = Kursrisiko geht auf OrSuisse über
  • Nach Ablauf der Vorabbezahlung: Stundung der aufgelaufenen Lagergebühren bis zur Auslieferung, pro rata temporis abgerechnet
  • Revision und Inventur der Lagerbestände in allen Lagerstellen durch BDO.
  • Zwei Mal pro Jahr Inventur durch BDO mit Testierung der Bestände und Abgleich der
  • ausgestellten Lagerscheine mit den tatsächlich hinterlegten Goldbarren
  • Zertifizierung der Gesellschaft und des IKS nach ISAE 3402, durch BDO Luzern
  • Regelmässige Nachprüfung der implementierten Prozesse nach Vorgabe ISAE 3402

EINLAGERUNG

  • Direkte Einlagerung bei OrSuisse = Kunde liefert seine Edelmetalle direkt an OrSuisse

alternativ,

  • Einlagerung durch Händler/Bank bei OrSuisse im Kundenauftrag = Kunde kauft Edelmetalle vor Ort beim Händler/Bank, Verkäufer sorgt für anschl. Einlagerung

AUSLAGERUNG

  • Direkte Auslagerung bei OrSuisse

alternativ

  • Verkauf der Lagerscheine z.B. an Händler A mit anschl. Auslagerung durch Händler A

UMTAUSCH – UMLAGERUNG – VERLÄNGERUNG

  • Direkter Lagerscheinumtausch/-verlängerung bei OrSuisse (ggf. mit Umlagerung der Metalle falls neue Lagerstätte gewünscht)

alternativ

  • Umtausch/Verlängerung durch autorisierten Händler / Bank für Kunden (ggf. mit Umlagerung der Metalle falls neue Lagerstätte gewünscht)

BESONDERE VORTEILE FÜR KUNDEN

  • Absolute Diskretion bzgl. der Kundendaten
  • Direktes Eigentum an der hinterlegten Ware
  • Kein Gegenparteienrisiko
  • Absolute Sicherheit im Konkursfall, denn der Lagerschein ist der unbestreitbare Rechtstitel zur jederzeitigen Auslieferung auch ggü. Konkursverwalter/Richter
  • Jederzeitige Auslieferbarkeit
  • Professionelle Lagerung und Versicherung in Tresoren ausserhalb des Bankensektors
  • Zusätzliche Sicherheit: Kein Zutritt für Management von OrSuisse
  • Höchste Fälschungssicherheit bei Lagerscheinen durch professionellen Sicherheitsdruck
  • Garantierte Echtheit aller gelagerten Metalle
  • Fungibilität der Edelmetalle (z.B. Beleihbarkeit oder leichter Übertrag von Lagerscheinen)
  • Problemlose privatschriftliche Übertragbarkeit durch einfaches Indossament
  • Steuerliche Behandlung wie physische Edelmetalle
  • Händlerstruktur in verschiedenen Ländern
  • Problemloser Erwerb und Verkauf von Lagerscheinen
  • Auch bei Silber USt-freier Erwerb und Übertrag innerhalb des Zollfreilagers
  • Unabhängigkeit von technischen Risiken durch physische Wertpapiere und damit sicher vor z.B. Serverangriffen oder Datendiebstahl

Bei OrSuisse:

  • Vorhalten aller Barren in exakt der Beschaffenheit, wie auf Lagerscheinen genannt

Bei anderen Anbietern inkl. ETFs:

  • Vorhalten von lediglich z.B. 400oz Barren bei Gold

LAGERGEBÜHRENVORABBEZAHLUNG

  • Bezahlung für die Zeitdauer von 1-10 Jahren bei Einlieferung
  • Damit Übergang des Kursrisikos für Lagergebühren auf OrSuisse (macht Hedging)
  • Rückerstattung der nicht angefangenen Jahre bei vorzeitiger Auslagerung
  • Keine verpflichtende Lagerscheinübertragsmeldung an OrSuisse
  • OrSuisse ist reine Lagergesellschaft