Änderungen

Download PDF

Was war schon 2005 gekommen?

Steuern: Vorsorgeaufwendungen werden, beginnend bei 60 Prozent, zeitlich langsam steigend bis zu 100 Prozent von der Besteuerung freigestellt. Im Gegenzug werden Renten, beginnend mit 50 Prozent des Wertes, langsam steigend bis zu 100 Prozent der Steuerpflicht unterworfen.
Gesetzliche Rentenversicherung: Ein Nachhaltigkeitsfaktor wird eingeführt. Er soll die Rente unabhängig von der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung machen.
Private Vorsorge: Das doppelte Steuerprivileg der Lebensversicherten entfällt. Um die private Vorsorge zu fördern, kann jeder ab 2005 im Rahmen von Höchstgrenzen Beiträge für eine neue, so genannte Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendung bei der Steuer absetzen. Darüber hinaus wird die bürokratische Riester-Rente von Formalien entlastet und das Antragsverfahren vereinfacht.
Die Lebensversicherung, bislang eine der stärksten Säulen der privaten Vorsorge, wird dadurch erhebliche Einbußen erleiden.
Die für private Alterssicherung nötige Liquidität kann aus der Freistellung von bestimmten Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer kommen. Bis zu 20.000 Euro können jährlich investiert werden. Doch im Gegensatz zu Lebensversicherungen und anderen Sparformen bilden Einzahlungen in die Rürup-Rente kein Vermögen, sondern nur Rentenansprüche – sie ist nämlich nicht kapitalisierbar.
Auch wer bisher glaubte, gut über die Altersvorsorge informiert zu sein, wird aufgrund dieses Reform-Stakkatos heftig umlernen müssen. Und umlenken. Denn mit dem Alterseinkünftegesetz wird auch die Finanzplanung der meisten Haushalte kräftig durcheinander gewirbelt.
Das Thema "Lebensversicherung" hat sich auch erledigt.

Das neue Modell

Bei der noch von der rot-grünen Regierung eingeführten nachgelagerten Besteuerung wird das Rentensystem stufenweise umgestellt.

  • Der Besteuerungsanteil der Renten steigt danach von 50% im Jahr 2005 auf 100% im Jahr 2040.
  • Im Gegenzug können Steuerpflichtige die Rentenbeiträge als Sonderausgaben abziehen – zunächst zu 60%, im Jahr 2025 dann zu 100%.

Experten kritisieren seit langem, daß der Fiskus dadurch den heute 35 bis 45-jährigen doppelt in die Tasche greifen wird. Die Umstellung bewirke nämlich in bestimmten Altersgruppen, daß deren Rente voll versteuert werde, obwohl ihre Beiträge noch nicht voll steuerlich absetzbar waren. Damit würde einmal versteuertes Einkommen im Rentenalter erneut herangezogen.Dieses Problem sieht selbst der BFH. In dem Augenblick, in dem die Rente besteuert wird, wird zu prüfen sein,  „ob der Gesetzgeber das vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Verbot einer Doppelbesteuerung von Lebenseinkommen beachtet habe“.
Rentenzuflüsse, so die Richter, dürften nicht der Besteuerung unterworfen werden, soweit sie auf Beiträgen beruhten, die aus versteuertem Einkommen geleistet wurden. Für künftige Rentner heißt das: Erst dann, wenn sie tatsächlich Rente beziehen, kann entschieden werden, ob sie doppelt besteuert werden. Ist das der Fall, kommen auf den Fiskus erhebliche Steuerausfälle zu.
Und was ist mit jenen,  die derzeit in Rente gehen, die aber während des Erwerbslebens keine steuerfreien Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung erhalten haben – sondern die Beiträge voll aus eigenem Einkommen bestritten haben? Diese Frage wird die Finanzgerichtsbarkeit, letzlich der BFH, noch zu entscheiden haben.

Interne Modellrechnungen

Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger  spricht Klartext:

  • In den nächsten Jahren bleiben Durchschnittsrentner noch von Steuerzahlungen verschont.
  • Wer im Jahr 2015 in Rente geht, muß auf seine Monatsrente bereits 35 Euro Steuern abführen.
  • Im Jahr 2025 sind es dann 138 Euro.

Netto wird den Senioren die Rente allein damit um 7,5 Prozent gekürzt.

  • Bereits die Riester-Rentenreform senkt das Renten-Niveau bis zum Jahr 2030 von 70% auf rund 64 % der Nettolöhne.
  • Die darüberhinaus geplanten Rentenreformen der Regierung würden das Niveau im Jahr 2030 weiter auf nur noch 54% absenken;
  • wer dann in Rente geht, muss als Folge der neuen Besteuerungsregeln mit einem weiteren Rückgang seiner Altersbezüge auf deutlich unter 50 Prozent rechnen.

Heute muss ein Durchschnittsverdiener rund 26 Jahre arbeiten, um ein Altersgeld auf dem Niveau der Sozialhilfe zu erhalten. Künftig werden rund 37 Jahre Berufstätig benötigt, um mit dem staatlichen Altersgeld wenigstens die Armutsschwelle zu überwinden.

Klartext in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am 19. Februar 2006: FAZ-Artikel

Die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen, Antje Hermenau, drückte dies, wie aus der "Financial Times Deutschland" vom 18.August 2003 zu entnehmen war, so aus:

"Unser System ist wie eine Familie, bei der die Eltern ziemlich alt sind. Der Vater hat die Arbeit verloren, und die Mutter macht einen Halbtagsjob. In der Hoffnung, daß sich bald ein Job mit dreifachem Einkommen auftue, finanziere die Familie das große Haus, die zwei Autos und das Studium der Tochter zum Gutteil auf Pump. So quatschen wir uns noch alle besoffen."