Abgeltungsteuer vor dem Aus

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Der Staat wird mit Sicherheit reagieren.

Die Abgeltungsteuer war immer nur als kurzzeitig geltende Falle konzipiert gewesen, um Gelder zurück nach Deutschland zu locken. Das ist gescheitert, man kann die Falle wieder wegräumen. Man muß sie sogar wieder wegräumen:

Kapitalerträge werden durch die Abgeltungsteuer gegenüber Arbeitseinkommen steuerlich bevorzugt. Schon seit 1920 gilt in Deutschland aber das steuerliche Prinzip, daß gleiche Einkommen gleich belastet werden. Auch verfassungsrechtlich wird dagegen derzeit auf Zeit und genau kalkuliert verstoßen. Aber nicht mehr lange.

Die derzeitige Besteuerung der Kapitalerträge würde in absehbarer Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

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Die Privilegierung von Kapitalerträgen gegenüber anderen Einkünften verstößt gegen den Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung und ist damit verfassungswidrig – das weiß sogar der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek.

Angesichts der Finanzierungsprobleme in der Euro-Zone wird die neue Besteuerung empfindlich hoch ausfallen. Deutschland glaubt, Vermögenswerte innerhalb Deutschlands zwischenzeitlich besser blockieren zu können, um einen Abfluß ins Ausland zu verhindern. Das Drohpotential wird darüberhinaus weiter aufgebaut werden.

Das alles funktioniert aber nur bei Anlegern, die sich bei einer völligen oder teilweisen Verlagerung von Vermögenswerten ins Ausland nicht entscheiden können, ihre Vermögensverwaltung ohne die überall auf dieser Erde auskunftswilligen hörigen Banken durchzuführen.

Man sollte nicht zuwarten mit einer Verlagerung von zumindest Teilen des Vermögens ins Ausland, bis unter dem Vorwand der Verschärfung der gegenwärtigen „Währungskriege“ aufgrund der Politik der Fed es zu „Handelskriegen“ durch Marktabschottungen kommt und in der Folge dann zu Devisenkontrollen.

Wie Vermögensabsicherung aussehen kann, erfahren unsere Leser

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