Ne summo dictas pertinacia nam. Illum cetero vocent ei vim, case regione signiferumque vim te. Ex mea quem munere lobortis. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum.

Stiftung im Fürstentum Liechtenstein

Download PDF

Die Stiftung des Fürstentums Liechtenstein bieten wir nicht an.

Das hat Gründe.

Wir behaupten ausdrücklich nicht, daß wir eine Stiftung in Liechtenstein für grundsätzlich schlecht hielten.

Und wir möchten ausdrücklich hervorheben, daß wir die Kollegen in Liechtenstein für korrekt halten.

Aufgrund der Kostenstruktur der Stiftung in Liechtenstein lohnt sich diese erst allenfalls, wenn es um die Sicherung von Vermögenswerten mindestens im siebenstelligen Bereich geht – und die erste Ziffer sollte keine „1“ sein.

Bei einer Vermögensübertragung eines Deutschen auf die Liechtenstein Stiftung fällt eine deutsche Schenkungsteuer von 30% bis 50% an (abzgl. Freibetrag von nur Euro 20.000). Darüberhinaus gehen im Regelfall 30% der Vermögensübertragung an das sich freuende deutsche Finanzamt. Bei einer Übertragung von mehr als Euro 6 Millionen kassiert das Finanzamt aus dem überschießenden Betrag sogar 50%. Günstiger wird die deutsche Besteuerung bestimmt nicht in der Zukunft.

Bei der Verwaltung der Stiftung in Liechtenstein muß man auch im Auge behalten, daß Stundensätze in Liechtenstein deutlich höher sind als in Deutschland. Das Fürstentum ist keine Billig-Jurisdiktion.

Im Ergebnis lohnt sich ein Engagement im Fürstentum allenfalls ab einer Vermögensverwaltung in Höhe von Euro 5 Millionen.

Darüberhinaus macht es wenig Sinn, von Panama aus eine Stiftung im Fürstentum Liechtenstein anzubieten. Wenn man eine derartige Konstruktion ernsthaft erwägt, sollte man sich ins Auto setzen und direkt nach Liechtenstein fahren. Das Fürstentum grenzt fast an Deutschland an. Ja, erst muß man die schweizerische Grenze passieren. Aber nach wenigen Kilometern erreicht man dann schon das Fürstentum.

 

Was Stiftungen anbetrifft, sollte man sich insbesondere – alternativ – mit den Angeboten aus den Cook Islands befassen.

Diese stehen in puncto „Sicherheit“ der Stiftung in Liechtenstein in nichts nach – eher im Gegenteil; schon allein aufgrund der beruhigenden Entfernung zu Deutschland oder Österreich und aufgrund der Tatsache, daß man es dort nicht nur nicht mit der EU zu tun hat, sondern auch nicht mit dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Dieser besteht aus den Mitgliedsländern der EU, den EFTA-Staaten Österreich (zwischenzeitlich und seit Jahrzehnten Mitglied der EU), Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Schweiz und Liechtenstein (als letztes Land beigetreten am 1. Mai 1995).

Unserer Auffassung nach spricht aus diversen Gründen viel dafür, seine Vermögenswerte sicherheitshalber ganz aus Europa raus zu verlagern – nicht nur aus EU-Staaten, sondern generell. Es bieten sich besonders die Cook Islands an.Zu den zahlreichen Alternativ-Angeboten der Cook Islands