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Residencia zum Niedrigpreis

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Die kostengünstigste Möglichkeit der Erlangung einer Residencia für Panama – von der Visa Pensionada nur für Ruheständler abgesehen – erfolgt über die Anstellung im Rahmen eines Vertrages mit einer bestehenden panamaischen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsvertrages.

Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn man Staatsbürger einer sog. „befreundeten Nation“ ist.

Staatsbürger „befreundeter Nationen“ sind sehr viele lateinamerikanische Staaten.

Das sind aber u.a. auch sämtliche Staaten der Europäischen Union und auch weitere europäischen Länder wie etwa die Schweiz; sie alle gehören ebenfalls zu den als „befreundete Nationen“ gelisteten Ländern.

Aber sich anstellen lassen in Panama für irgendeine Tätigkeit? – Ist das in der Realität eine erstrebenswerte Alternative? – Die Frage stellen bedeutet, sie mit „nein“ zu beantworten.

ABER

Wir haben ein maßgeschneidertes Modell zusammen mit panamaischen Kollegen entwickelt. Dieses Modell funktioniert, es wurde mehrfach erfolgreich angewandt zugunsten europäischer Staatsbürger.

Es ist möglich, selbst eine panamaische Kapitalgesellschaft zu begründen.

Völlig klar, aber was hilft das konkret?

Nun: Es ist möglich, sich selbst anzustellen!

Damit verfügen wir über die kostengünstigste Möglichkeit, eine panamaische Residencia zu erlangen.

Natürlich muß das in Feinarbeit umgesetzt werden

Der Migración (Einwanderungsbehörde) ist im Ergebnis vorzulegen:

  1. Ein vom gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers unterzeichnetes Anstellungsdokument auf Briefpapier mit offiziellem Briefkopf des Unternehmens.
  2. Bescheinigung des öffentlichen Registers, daß das Unternehmen tatsächlich existiert.
  3. Die offizielle Betriebsanzeige dieses Arbeitgeberunternehmens.

Vorgehen im konkreten Einzelfall:

Begründung des eigenen Unternehmens = Kapitalgesellschaft voll funktionsfähig mit Betriebsgenehmigung, zwei Nominee Direktoren (es sind drei vorgeschrieben, man selbst aber kann einer sein) und Erledigung sämtlicher erforderlichen Formalitäten. Dazu ist die Anwesenheit in Panama noch nicht notwendig.

All das erledigen wir in Zusammenarbeit mit unseren panamaischen Partnern.

Eigene Kapitalgesellschaft gar nicht gewollt?

Auch kein Problem

Unsere Kollegen halten dann selbst zu diesem Zweck eine Kapitalgesellschaft bereit.

Erst wenn alles insoweit erledigt ist, wird die persönliche Anwesenheit in Panama notwendig.

  • Benötigt werden drei Tage Anwesenheit in Panama.
  • Unser Kunde wird ab Ankunft am Flughafen begleitet.
  • Sowohl in der Migración als auch darüberhinaus (Kontoeröffnung etc.) wird unser Kunde von uns begleitet.

Wir erreichen damit die erste Stufe, die eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von 2 Jahren gewährt.

Nach Ablauf der zwei Jahre erreichen wir die zweite Stufe, die den Daueraufenthalt endgültig gewährt. Dann geht es wieder gemeinsam in die Migración.

FERTIG !

Fassen wir zusammen:

1.

Recht auf sofortige Ausstellung einer panamaische Personal Identity Card schon vor Erteilung der endgültigen Residencia. Damit kann man dauerhaft in Panama bleiben, muß das aber nicht.

2.

Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren können als Familienangehörige anerkannt werden und dürfen auch in Panama leben.

Ist man Resident,

hat man das Recht, nach 5 Jahren die panamaische Staatsbürgerschaft zu beantragen und zwar im Rahmen eines dann zulässigen Einbürgerungsverfahrens.

Sobald die Staatsbürgerschaft erworben wurde, kann natürlich ein panamaischer Reisepaß beantragt werden.

DIE KOSTEN

Erste Alternative mit eigener Kapitalgesellschaft

Zweite Alternative mittels

Nutzung eines bestehenden Unternehmens geleitet von unserem darauf spezialisierten

Anwaltspartnerbüros

ZUSAMMEN: USD 17.300