Wir verstehen uns als Offshore-Spezialitätenanbieter
Wir leben und arbeiten nicht etwa in Deutschland oder der Europäischen Union. Wir leben auf dem amerikanischen Kontinent, im mittelamerikanischen Panama.
Trotzdem arbeiten bei uns deutsche Rechtsanwälte, deutsche Volljuristen!
Wer hochoffiziell schon vor vielen Jahren nicht nur den Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und darüberhinaus auch die deutsche Staatsangehörigkeit abgelegt hat, kann in Deutschland zu nichts mehr gezwungen werden, was den Interessen der Mandanten zuwiderläuft.
Wir sind folgerichtig – im Gegensatz zu unseren in Deutschland residierenden Kollegen – nicht gezwungen, in bestimmten Fällen dem gesetzlichen Zwang zu folgen und unsere Mandanten beim Finanzamt anzuschwärzen verbunden mit der Verpflichtung, das unseren Kunden auch noch verheimlichen zu müssen.
WIE BITTE?
Ja, – richtig gelesen!
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.05.2022) sind Rechtsanwälte verpflichtet
Verdachtsfälle anzuzeigen.
Bis spätestens Anfang 2024 mußten Anwältinnen und Anwälte mit Zulassung in Deutschland sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.
Die Nichtregistrierung ist nach § 56 I GwG bußgeldbewehrt. Das kann auch bis zum Entzug der Anwaltszulasung führen.
Deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Hierzu zählen nach § 2 I Nr. 10 GwG etwa
die Beratung bei Finanz- oder Immobilientransaktionen
oder bei Zusammenschlüssen und Übernahmen,
sowie die steuerliche Beratung.
Natürlich IMMER sind damit Offshoreangelegenheiten betroffen,
egal ob
• Auslands-Bankkkonto,
• Kapitalgesellschaft im Ausland,
• Stiftung im Ausland,
• Trust im Ausland,
• Immobilienerwerb im Ausland,
• Residencia im Ausland,
• neue Staatsbürgerschaft (CBI) im Ausland,
• … .
Verpflichtete gemäß § 2 I Nr. 10, 11, 12 GwG sind
• Rechtsanwälte,
• Steuerberater,
• Rechtsbeistände,
• Wirtschaftsprüfer
• und andere dort genannte Berufsträger.
Betroffen sind auch nur angestellte Berufsträger, die als Arbeitnehmer in einer Sozietät, einer Kanzlei, Partnerschaft oder sonstigen Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.
Demzufolge hat sich jeder Partner und Angestellte separat als eigenständiger Verpflichteter in goAML zu registrieren. Selbst Bürovorsteher und Sekretärinnen einer Kanzlei müssen nun „petzen“.
Betroffen sind im Ergebnis alle Offshoreangelegenheiten.
BEVOR man Deutschland definitiv verläßt, sollte man diskret Vermögenswerte in sichere Jurisdiktionen transferieren.
Denn es droht eine weitere Schikane in Deutschland –
die Schenkungsteuer.
Egal, ob man Vermögenswerte auf eine Stiftung in Liechtenstein oder auch auf eine Stiftung in Panama überträgt, man muß damit rechnen, daß einem +/- 30% dieser Vermögenswerte vom Staat weggenommen werden.
Wir haben – nicht nur in diesem Fall – die Lösung auch dieses Problems.
„Going Offshore“ ist nicht mehr so einfach wie anno dazumal.
Selbst intelligente Anbieter – aber ohne juristische Ausbildung und jahrelange einschlägige Berufserfahrung sowie verlinkt mit erstklassigen Kollegen in interessanten Jurisdiktionen – müssen scheitern. Sie scheitern auch, obwohl auch sie vielleicht nur das Beste für ihren Kunden wollten.
KI hilft auch nicht weiter. Im Netz gibt es zu den hier angesprochenen Themen so gut wie nichts brauchbares, was KI stehlen könnte.
Und wetten:
Es wird nicht lange dauern, bis Deutschland und die EU auch noch die KI entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes vom 23.06.2017 (zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.05.2022) in die Pflicht genommen werden wird, derartige Verdachtsfälle anzuzeigen – ganz automatisch, versteht sich.
WIR SIND ABER AUCH ANDERS, ALS ANDERE OFFSHORE ANBIETER.
Mit bestenfalls juristischem Halbwissen werden Auslandsgesellschaften als Allheilmittel feilgeboten, die vielleicht vor 10 – 15 Jahren noch funktionieren konnten.
„Einfache Eröffnung von Auslandsbankkonten“ werden darüberhinaus teilweise marktschreierisch angeboten, natürlich „remote“ etwa „für ortsunabhängiges Leben“, darüberhinaus „flexibel, sicher und weltweit nutzbar“; so werden insbesondere die sog. „digitalen Nomaden“ geködert, die dann später mit der Realität konfrontiert werden. Da schmelzen selbst hohe Kryptovermögen dahin, und irgendein Finanzbeamter reibt sich grinsend die Hände.
Offshorelösungen gibt es nicht mehr wie bei C & A von der Stange.
Der Maßanzug ist gefragt.
Es wird bei uns nicht bestellt durch anklicken eines bezahlpflichtigen Links, der zu einer 08-15 Scheinlösung führt.
Nein, im Austausch mit unserem künftigen Mandanten prüfen wir erst die faktischen Gegebenheiten – die Voraussetzungen also – und tauschen uns aus hinsichtlich des Zweckes, der erreicht werden soll.
DER ZWECK IST DIE SEELE DES ZIVILRECHTS!
Wir sind kein Offshore McDonalds.
Wir verstehen uns als
Offshore Spezialitäten-Anbieter.
Wir laden dazu ein, in unseren Angeboten zu stöbern, um einen ersten Eindruck zu bekommen.
Dann freuen wir uns über eine reale Kontaktaufnahme um eine Lösung zu finden, die auch wirklich dauerhaft funktioniert.

