09. Juli 2010

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Deutschsprachige Nachrichten aus Panamá

6.000 Unzen Gold monatlich

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Im Januar 2010 hat „Petaquilla Gold“ seine Goldförderung und -verwertung in Panamá aufgenommen gehabt.  Die Aufnahme der Tätigkeit war am 18. November 2009 gestattet worden.

Seither hat „Petaquilla Gold“ Edelmetall verkauft und dafür USD 36 Millionen eingenommen. Die Kosten in dieser Zeit beliefen sich auf USD 21 Millionen. Das Unternehmen konnte Gold verkaufen zu Preisen zwischen USD 945,00, und USD 1.152,00 pro Unze. Davon wurden jeweils 4% für den Staat Panamá abgeführt.

Das bedeutet für Panamá eine Zusatzeinnahme über 20 Jahre – so lange erwartet man, daß die Goldförderung erfolgen wird.

Neues Minengesetz

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Die Regierung arbeitet derzeit an einem Entwurf einer Ergänzung des Minengesetzes. Offiziell ist inhaltlich noch nichts bekannt.

Handels- und Industrieminister Roberto Henríquez erklärte allerdings, man werde das in Gesetzesform bringen, was man zuvor mit „Petaquilla Gold“ ausgehandelt hätte. Die Gebühren werden von 2% auf 4% angehoben, bezogen auf die Brutto-Verkaufserlöse. Außerdem entstehe Steuerzahlungsverpflichtung sofort, wenn der jeweilige Minenbetreiber beginne, Gewinne zu machen. Man werde in dem Gesetzentwurf auch weitere Normen in Sachen Umweltschutz finden.

Noriega Urteil

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Wir meldeten es schon gestern: Noriega wurde in Frankreich zu 7 Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sprach darüberhinaus dem Staat Panamá eine Entschädigung zu in Höhe von € 1 Million. Der Grund ist die Verletzung der nationalen Würde Panamás, für die der Exdiktator eine Entschädigung zu zahlen hat. Sollte Noriega nicht über genügend Mittel verfügen, so könnte das sein, daß ebenso wie andere Geldbußen diese aus einem Fonds Frankreichs gezahlt werden wird. Das wird den französischen Steuerzahler freuen, insbesondere weil auch darüberhinaus Geldstrafen neben der Haft gegen Noriega verhängt worden sind.

Panamá will Noriega zurück, um ihn seinerseits vor Gericht stellen zu können. Das wird wohl im laufenden Jahr auch noch geschehen.

Sein panamaischer Anwalt Julio Berrío meint, er würde dann nicht ins Gefängnis kommen, sondern unter Hausarrest gestellt werden. Art. 107 des Strafgesetzes Panamás legt fest, daß Personen, die älter als 70 Jahre alt sind, ihre Freiheitsstrafe innerhalb ihrer Residenz abzusitzen haben und nicht mehr in einem Gefängnis. Noriega ist zwischenzeitlich 76 Jahre alt.

Allerdings kennt Art. 107 eine Ausnahme: Bei Verstößen gegen die Menschlichkeit und wenn Personen unter Gewaltanwendungen verschwunden sind.

Der „Fall Noriega“ wird Panamá noch beschäftigen. Würde das tatsächlich juristisch akribisch aufgearbeitet werden, dann könnte alles nicht zuletzt für die USA sehr peinlich werden, deren Gefolgsmann Noriega sehr lange war.

Umsatzsteuer und Hotels

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Von 5% auf 7% ist seit 1. Juli die panamaische Umsatzsteuer (ITBMS) erhöht.

Bei Hotels existiert eine Sonderrregelung. Diese führen von den Einnahmen aus Übernachtungen pauschal 10% ab. Das war es dann. Die Preise für Touristen werden somit weniger betroffen.

Touristenfreundlich ist auch die Ausklammerung von Reiseagenturen und Tour-Unternehmen von der Umsatzsteuer.